Übungsleiterpauschale und zusätzliche Beschäftigung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 7 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden 7Zwerge

    Eine Person bekommt von unserem Verein eine Übungsleiterpauschale.
    Diese Person hilft jetzt zusätzlich nicht regelmässig stundenweise im Kindergartenbetrieb aus.
    Diese Tätigkeit kann man doch nicht als hauptberuflich bezeichnen (die Person ist nirgends beschäftigt – also eventuell höchstens arbeitslos gemeldet).
    Ich möchte nun die Stunden, die die Person leistet, über die Übungsleiterpauschale mit auszahlen, wobei ich den Höchstbetrag im Auge habe.
    Kann mir da jemand etwas zu sagen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Fertiggen Sie einfach für beide Tätigkeiten einen gemeinsamen ÜL-Vertrag aus. Auch die Kindergartenbetreuung müsste nämlich durch den § 3 Nr. 26 EStG gedeckt sein, da es sich ja um eine betreuende Tätigkeit handelt.

    Handelt es sich dabei allerdings um andere Tätigkeiten (Küche, Reinigung, Verwaltung usw.) kann der ÜL-Freibetrag nicht angewendet werden. Dann müsste ein Minijob abgeschlossen werden.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/handbuch-fuer-den-vereinsvorsitzenden/

    H. Baumann

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