Umsatzsteuer zurückfordern?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 10 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden LukaszK

    Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Mehrwertsteuer. Wir als Verein sind gemeinnützig und von der Umsatzsteuer befreit, können wir z.B. vom Finanzamt oder direkt beim Händler die gezahlte Steuer (z.B. beim Trikotkauf oder den Stromkosten) zurückbekommen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Nein! Sie könnten die sog. Vorsteuer nur geltend machen, wenn Sie auch Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Die Gemeinnützigkeit hat mit der Befreiung von der Umsatzsteuer nur bedingt etwas zu tun, sondern in erster Linie die Tatsache, ob Ihre steuerpflichtigen Umsätze unterhalb der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro bleiben. Da das offensichtlich der Fall ist, sind Sie also Endverbraucher und müssen bei jedem Einkauf die Umsatzsteuer mit einplanen.

    Zu empfehlen ist auch folgende Publikation des Verlages:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
    Kunden des Verlages können sich mit Ihren Anfragen direkt an den Vereins-Service wenden und erhalten eine kompetente Antwort: redaktion@vereinswelt.de

    H. Baumann

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