Nein! Sie könnten die sog. Vorsteuer nur geltend machen, wenn Sie auch Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Die Gemeinnützigkeit hat mit der Befreiung von der Umsatzsteuer nur bedingt etwas zu tun, sondern in erster Linie die Tatsache, ob Ihre steuerpflichtigen Umsätze unterhalb der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro bleiben. Da das offensichtlich der Fall ist, sind Sie also Endverbraucher und müssen bei jedem Einkauf die Umsatzsteuer mit einplanen.
Zu empfehlen ist auch folgende Publikation des Verlages:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
Kunden des Verlages können sich mit Ihren Anfragen direkt an den Vereins-Service wenden und erhalten eine kompetente Antwort: redaktion@vereinswelt.de
H. Baumann