Umwandlung von n.e.V. in e.V. später möglich?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  nocturne22.
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Hyazinth

    Hallo 🙂

    Wir tragen uns seit einem Jahr mit dem Gedanken, einen Verein für unser Tierschutzprojekt zu gründen. Das Problem besteht darin, daß wir nur zu dritt sind (kleines Projekt bisher) und nicht genügend Gründungsmitglieder hätten, um einen e.V. zu gründen.

    Jetzt besteht ja die Möglichkeit, einen Verein zu gründen, der nicht eingetragen ist und für dessen Gründung 3 Mitglieder ausreichen.

    Meine Frage ist nun, ob man diesen nicht eingetragenen Verein später noch eintragen lassen kann. Die Haftungsgeschichte des nicht eingetragenen Vereins möchte ich ungern beibehalten. Zusätzlich hegen wir die leise Hoffnung, daß unser Projekt ein wenig wachsen wird und sich ein paar mehr Mitglieder finden.

    Wenn eine Umwandlung möglich ist, welche Voraussetzungen gibt es?
    Wenn der e.V. auf einem bestehenden Verein gegründet wird, braucht man eine neue Gründungsversammlung und die vorgeschriebenen sieben Gründungsmitglieder oder gibt es Sonderregelungen?

    Danke für Ihre Antworten!

    Diana

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Hier irren Sie sich! Zur Gründung eines Vereins sind immer sieben (7) Gründungsmitglieder erforderlich. Zuerst einmal ist doch jeder Verein, wenn er gegründet wurde, ein nichteingetragener Verein. Daher gibt es da keine Unterschiede.

    Was Sie meinen ist die Tatsache, dass einem Verein die Rechtsfähigkeit nach § 73 BGB entzogen wird, wenn seine Mitglieder unter drei absinken.

    Um sich später eintragen lassen zu können, wird eine entsprechende Mitgliederversammlung durchgeführt, die diesen Beschluss fasst und gleichzeitig die Satzung dahingehend ändert, dass eine Passage aufgenommen wird, dass sich der Verein eintragen lassen will.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden Hyazinth

    Danke! Endlich mal eine konkrete Auskunft in diesem ganzen Wirrwarr, was wir hier bis zur Gründung schon durchhaben…
    Dann verstehe ich jetzt auch, wieso es eigentlich recht sinnlos ist, einen Verein nicht von vornherein eintragen zu lassen. 🙂

    Kein Profilbild vorhanden nocturne22

    nie Verzagen und auch WIKIPEDIA fragen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verein
    Bitte fein
    Nocturne22

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.