Solche Veranstaltungen, wo sich Vereine vorstellen und ihre verschiedenen Sportarten präsentieren, können aus dem ideellen Bereich bezahlt werden. Das setzt aber voraus, dass auch die Getränke und das Essen vom Grill kostenlos abgegeben werden. Der Schatzmeister kann das dann alles unter Repräsentationskosten verbuchen.
Müssen die Besucher aber die Speisen und Getränke bezahlen (auch wenn es nur der Selbstkostenpreis sein sollte), dann sind das Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Sie müssen die Kosten und Einnahmen der Veranstaltung dann entsprechend aufteilen.
H. Baumann
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