Vergütung der Mitarbeiter / Honorarkräfte & Seminare

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 6 months von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden JohnnyWalker

    Hallo!
    Auch ich habe eine Frage in Sachen Finanzen und im Umgang mit der Vergütung.

    Der Verein für den ich ehrenamtlich tätig bin ist noch relativ jung und daher bin ich noch nicht in so fit in allen rechtlichen Belangen.
    Der Verein ist im gemeinnüzuigen Bereich tätig und ist auch als solcher vom Finanzamt anerkannt worden.
    Bereiche in denen der Verein tätig ist sind z.B. Jugendfreizeiten, Durchführung von Klassenfahrten, Angebot von Hausaufgabenbetreuung,…

    Bei der ein oder anderen Stelle wird die Betreuertätigkeit auch vergütet (je nachdem welches Budget zur Verfügung steht).

    Für die Betreuertätigkeiten bei Ferienfreizeiten werden nur geringe Beiträge bezahlt, die im Jahr unterhalb von 2100 EUR liegen. (Freigrenze)

    Bei Klassenfahrten und auch anderen Aktionen, die wir mit Schulen durchführen werden durchaus höhere Vergütungen bezahlt. Hier kann es durchaus vorkommen, dass ein Betreuer mehr als 2100 EUR im Jahr bekommt. Es handelt sich hier allerdings nicht um ein festes Angestelltenverhältnis. Müssen wir hier irgendwelche Sozialabgaben oder Steuerabgaben berücksichtigen. Aktuell haben wir einen Betreuer, der diese 2100 EUR Grenze übersteigt und diese Einkünfte in seiner Steuererklärung mit angibt und selber versichert ist (er ist wie ein Betreuer in Selbständigkeit). Wie sieht das mit den anderen Betreuern aus (größtenteils Studenten)? Müssen die das auch tun? Müssen wir die darauf hinweisen oder müssen wir hier irgendeine Tätigkeit bei der Rentenversicherung anmelden?

    Hausaufgabenbetreuung wird von uns auch angeboten. Hier handelt es sich im genesatz zu den ersten 2 Bereichen um regelmäßige Tätigkeiten, die ebenfalls hauptsächlich von Studenten betreut werden. Hier wird eine Vergütung auf Studenbasis bezahlt. Im Monat beläuft sich die Vergütung auf ca. 350 EUR. Muss hier eine Anmeldung der Tätgkeit erfolgen und Sozialabgaben bzw. Steuerabgaben geleistet werden oder kann man das wir bei dem einen Betreuer regeln, der die Einnahmen selber versteuert..??

    Um kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

    Gibt es evtl. auch irgendwelche Seminare die man hinsichtlich Know-How im Vereinsrecht mal besuchen kann?
    Im Köln-Bonner Raum und sollte noch bezahlbar sein.

    Vielen Dank und viele Grüße!

    JohnnyWalker

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Johnny Walker,
    Sie fragen nach den Bestimmungen für Betreuer, bei denen die 2.100 Euro-Freigrenze im Jahr (175 Euro pro Monat) überschritten wird.
    Gedacht ist sicherlich von Ihnen an Vergütungen, die sich bis zu 400 Euro im Monat, sogenannter Minijobentgeld, beziehen.
    Ihr Verein beschäftigt Arbeitnehmer und ist verpflichtet, Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abzuführen. Dabei werden zwei Fälle unterschieden,Vorlage der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer. Dabei bemisst sich die Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle oder die Lohnsteuer wird nach § 40a EStG, wodurch sich die Vorlage der Lohnsteuerkarte erübrigt.
    Dabei ergeben sich für Sie verschiedene Pauschalierungsmöglichkeiten: einmal die kurzfristige Beschäftigung mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent nach § 40a, Abs. 1 EStG, oder für geringfügige Beschäftigung sog. Minijobregelung, die ganz besonders fürSie in Betracht kommt. Dabei wird ein Pauschalsteuersatz von 2 Prozent plus pauschalem Rentenversicherungsbeitrag plus eventuell pauschalem Krankenversicherungsbeitrag nicht an das Finanzamt abgeführt, sondern an die deutsche Rentenversicherung, Knappschaft- Bahn-See, Verwaltungsstelle Cottbus, abgeführt.
    Die Anmeldung für diese Pauschalabgaben ist aber an die Bundesknappschaft 45115 Essen zu richten.
    In der einheitlichen Pauschalsteuer von zwei Prozent ist neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten.
    Der Arbeitgeben ist verpflichtet normalerweise einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent zu entrichten bei einem wie oben angegebenen pausch. Steuersatz von zwei Prozent. In der Regel tritt auch noch ein pausch. Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent hinzu, so dass sich also für den normalen Arbeitnehmer 30 Prozent Abgaben an die deutsche Rentenversicherung ergeben.
    Bei den von Ihnen beschäftigten Studenten entfallen gegebenenfalls die Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge.
    Zu Ihrer Frage nach Seminaren zum Vereinsrecht kann ich Ihnen nur mitteilen, dass im letzten Jahr die Konrad Adenauer Stiftung in Sankt Augustin Seminare zum Vereinsrecht angeboten hat. Vielleicht fragen Sie dort einmal nach.
    Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Angaben helfen konnte undgrüße aus Bonn
    mops

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