Verschwiegenheitserklärung: Vorstand gibt sich Darlehen im gemeinnützigen Verein

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 6 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Sammykater

    Eine Person war in ungünstiger Doppelfunktion als Erster Vorsitzender und Schatzmeister tätig (eine alte Satzung sah nicht eine Neubesetzung während der Wahlperiode vor). Diese Person hat sich dann selber ein vierstelliges Darlehen gewährt – natürlich ohne die Mitglieder zu befragen. Da der Vorstand es gleichfalls seit Jahren nicht für nötig hält, eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung zur Jahreshauptversammlung vorzulegen, kriegt das Ganze einen Beigeschmack. Die Rückzahlung erfolgte auch anfangs eher zögerlich.

    Fällt das unter die Verschwiegenheitserklärung, die ich als Kassenprüfer geleistet habe?
    Ich meine, nein. Um die Arbeit des Vorstands zu bewerten, ist so eine Eigenzuwendung schon fast kriminell. Abgesehen davon, dass die Gemeinnützigkeit riskiert wird. Wir sind ein musikalisch tätiger Verein. Bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit dürfte sich der Verein wohl erledigt haben….

    Ich bin auch die erste Kassenprüferin, die davon erfahren hat. Meinen Vorgängern konnte wohl ausreichend Sand in die Augen gestreut werden.

    Diese Person hat sich nun nicht mehr um den Vorstand beworben, allerdings hege ich Zweifel, ob es dabei bleibt.

    Ich persönlich möchte diese Person, die äußerst schlagfertig ist, taktierend zu handeln weiß, den ganzen Vorstand wie Marionetten in der Hand hat und mit persönlichen Wunschkandidaten besetzt hatte, nie wieder in einem Vorstandsamt sehen. Der neu gewählte Vorstand hat kein Interesse an der Aufarbeitung der Vergangenheit, was mich schon stört. Es wurden viele Gelder für eine Reise ausgegeben, ohne dass Kassenprüfern Einblicke gewährt wurden – jedes Mitglied durfte sich nach eigenem Ermessen Zuschüsse abholen – ich sage dazu mal nichts… inzwischen ist mir klar geworden, dass das in mehrerer Hinsicht so nicht hätte laufen dürfen.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Dem Kassenprüfer müssen alle Unterlagen des Kasse und Beschlüsse des Vorstandes vorgelegt werden. Der Prüfer muss kontrollieren können, ob die Ausgaben de Zweck gem. Satzung erfolgt sind.
    Hier unterliegt nichts der Verschwiegenheit. Die Prüfer sind in ihrer Aufgabe zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass an einzelne Mitglieder nichts erzählt werden darf. Der Bericht sollte so abgefasst werden, dass alles was man kontrolliert hat dokumentiert wird und aber auch wenn der Vorstand Unterlagen nicht vorgelegt hat. Unabhängig davon hat die Revi den Vorschlag zur Entlastung zu empfehlen.

    Wurde denn der Vorstand in den letzten Jahren entlastet? Wenn ja, wer hat den Vorschlag dazu gegeben? Der Revi-bericht ist bei der Steuererklärung mit einzureichen. Im Bericht hat man viele Möglichkeiten.

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    Kein Profilbild vorhanden Sammykater

    Der Vorstand ist nicht einmal seiner Verpflichtung, die Einnahmen und Ausgaben rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung offen zu legen, nachgekommen. Auf Nachfrage eines Mitglieds wurde es schlichtweg verweigert, weil „das ja noch nie so gemacht worden war.“
    Die Ausgaben wurden mündlich vorgetragen, natürlich wurde nicht erwähnt, dass ein mittlerer vierstelliger Betrag als Darlehen gewährt wurde. Den Kassenprüfern wurden Einblicke in Unterlagen verwehrt, die ganze Buchhaltung vermutlich ein einziges Quaos.

    Der Vorstand war immer recht schnell dabei, eine Entlastung einzufordern und hatte bei den vorherigen Kassenprüfern leichtes Spiel – vertrauensselig wie die Kassenprüfer waren…

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Die Entlastung fällt die MV nicht der Vorstand. Der Vorstand ist in seiner Haftung nicht raus, wenn er nicht komplett alles offenlegt. Der Revi-Bericht braucht erst auf der MV vorgetragen werden. Hier ist den Revisoren die Möglichkeiten gegeben, eine Entlastung nicht vorzuschlagen.

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