Vorstandswahlen

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 4 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ralf75

    wer gibt bei einem Umlaufvervahren die Zeit für eine Unterschrift bzw. die Weiterleitung der Abstimmung vor. Gibt es besondere Vorraussetzungen?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ich kann deiner Frage leider nicht folgen. Was stellst du dir unter einem Umlaufverfahren vor?

    Kein Profilbild vorhanden Ralf75

    Umlaufverfahren ist eine Art Beschlüsse der Mitgliederversammlung abstimmen zu lassen, es soll auch ein Sternverfahren geben. Beim UV wird die Beschlussfassung zusammen mit dem Abstimmungsprotokoll einzeln an die Mitglieder versendet und jedes Mitglied reicht es dann an das nächste weiter.
    Nur die Zeit für die Weitergabe ist nicht definiert bzw. konnte ich da nichts finden.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Im Vereinsrecht ist diese Art der Beschlussfassung nicht vorgesehen und auch nicht festgelegt. Normalerweise werden alle wesentlichen Beschlüsse durch (Präsenz-)Mitgliederversammlungen beschlossen. Es ist aber möglich, das in der Satzung anders zu regeln und es ist auch möglich sowas z.B. durch eine Geschäftsordnung zu regeln, die sich die Mitgliederversammlung gibt. Jedenfalls funktionieren solche Formen der Beschlussfassung nur, wenn sie durch eine Mitgliederversammlung oder die Satzung festgelegt sind und in dieser Festlegung sollen auch die Einzelheiten festgelegt sein. Ansonsten habt ihr ein Problem und solltet diese Festlegung überarbeiten und neu beschließen.

    Das Umlaufverfahren ist eine Form der Beschlussfassung, die normalerweise nur in kleinen Gruppen verwendet wird und meist auch nur dort gut funktioniert. Wir verwenden das im Landesvorstand, aber nicht im Landesverband. Der Landesvorstand hat 3 bis 9 Mitglieder. Da klappt das meist recht gut. Im Landesverband wären das mehrere Hundert Mitglieder und so ein Verfahren wäre imho sinnlos.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ralf, das Umlaufverfahren an alle Mitglieder kann so nicht erfolgen.
    Jedes Mitglied erhält die abzustimmenden Beschlüsse und ein Blatt mit der Nr. des Beschlusses mit Ja – Nein – Enthaltung extra sollte ihr dem Mitglied die Möglichkeit geben Zusätze auf einen extra Zettel mit zusenden oder ein Blatt mit den jeweiligen Beschlüssen und den dazugehörigen Abstimmungsmöglichkeit.

    Jedes Mitglied sollte die Abstimmung direkt wieder zum Vorstand/Beauftragten zurück senden – Vergleich Briefwahl.
    Eine Weiterleitung zu den jeweiligen Mitgliedern ist nicht ratsam und verstößt gegen den Datenschutz. Im Vorstand ist eine solche Variante wie Friedel geschildert hat möglich.

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