Bei uns im Verein wurde gewählt die Position des 1 Vorsitzenden.
Nun kommt es zu folgenden Wahlergebnis
Zur Wahl standen 4 Kandidaten und die Abstimmung erfolgt per geheimer Wahl mit Zettel und Auszählung anschließend
Kandidat 1 erhält 33 Stimmen
Kandidat 2 erhält 24 Stimmen
Kandidat 3 erhält 11 Stimmen
Kandidat 4 erhält 0 Stimmen
und 4 Stimmen sind nicht lesbar
So wie ich das sehe hätte es nun eine Stichwahl geben müssen zwischen Kandidat 1 und 2
Jedoch fällt dies niemanden am Abend auf und Kandidat 1 wird als Sieger der Wahl gekührt.
Im Vereinswahlrecht steht folgendes drin:
Die Satzung kann dies anders regeln und zum Beispiel qualifizierte Mehrheiten verlangen. Eine einfache Mehrheit ist dabei identisch mit der absoluten Mehrheit. Die „einfache“ Mehrheit erreicht ein Wahlvorschlag, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Stehen nur zwei Kandidaten zur Wahl, ist diese gleichbedeutend mit der relativen Mehrheit. Bei mehr als zwei Kandidaten muss der Gewählte dagegen mehr Stimmen haben als alle anderen zusammen.
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So das ist nun die Satzung von unseren Verein
Bei Beschlussfassung sind folgende Stimmenmehrheiten erforderlich:
a) eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Ja-/Nein- Stimmen bei Satzungsänderungen, bei Austritt aus der Organisation und Auflösung des Vereins gelten §§ .. u. …
b) Zur vorzeitigen Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher Grund ist insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Die Abberufung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Ja-/Nein- Stimmen.
c) eine einfache Mehrheit der abgegebenen Ja/Nein- Stimmen in allen anderen Fällen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Antrages mit Ausnahme von Wahlen, bei denen in solchen Fällen das Los entscheidet.
Wie ist nun zu verfahren.
Und darf die gewählte Person bis zur Neuwahl die Geschäfte des Vereins leiten.
Und an wen müssen sich nun die Mitglieder wenden wenn es halt erst einige Tage später auffällt , der Vorsitzende wird ja sicherlich nicht freiwillig sein Amt abgeben.