Ein Verein kann sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu einem bestimmten Datum auflösen. In der Regel stellt er dann auch die Vereinstätigkeit ein, das heißt, er verfolgt nicht mehr seinen bisherigen Zweck.
Für ihn beginnt dann das sog. Liquidationsjahr, in dem die Liquidatoren (meist ein/zwei Vorstandsmitglieder) bestehende Verträge auflösen und evtl. Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern begleichen. Dieses Liquidations- oder auch Sperrjahr schreibt das BGB vor. Der Verein existiert dann als sog Liquidationsverein weiter und auch die Mitgliedschaften bleiben weiterhin bestehen (falls sie nicht fristgerecht gekündigt wurden). Es können sogar noch Beiträge und – falls z.B. Geld für Gläubiger benötigt wird – auch Umlagen erhoben werden.
Nachdem das Sperrjahr abgelaufen ist, wird ein Abschlussbericht dem Finanzamt gegeben und das Amtsgericht löscht dann den Verein aus dem Register. Erst dann ist er wirklich „von der Bildfläche verschwunden“.
H. Baumann
Kontakt: http://www.vorstandswissen.de