Was ist der Unterschied zwischen Auflösung und Löschen des Vereins?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  Vereinsmeier.
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  • Kein Profilbild vorhanden Vereinsmeier

    Der Verein wurde aufgelöst. Die Wartefrist ist abgelaufen. Die satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens ist nicht erfolgt. Kann der in diesem Fall Begünstigte seine Forderungen stellen? Wie muss er es tun?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ein Verein kann sich durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu einem bestimmten Datum auflösen. In der Regel stellt er dann auch die Vereinstätigkeit ein, das heißt, er verfolgt nicht mehr seinen bisherigen Zweck.

    Für ihn beginnt dann das sog. Liquidationsjahr, in dem die Liquidatoren (meist ein/zwei Vorstandsmitglieder) bestehende Verträge auflösen und evtl. Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern begleichen. Dieses Liquidations- oder auch Sperrjahr schreibt das BGB vor. Der Verein existiert dann als sog Liquidationsverein weiter und auch die Mitgliedschaften bleiben weiterhin bestehen (falls sie nicht fristgerecht gekündigt wurden). Es können sogar noch Beiträge und – falls z.B. Geld für Gläubiger benötigt wird – auch Umlagen erhoben werden.

    Nachdem das Sperrjahr abgelaufen ist, wird ein Abschlussbericht dem Finanzamt gegeben und das Amtsgericht löscht dann den Verein aus dem Register. Erst dann ist er wirklich „von der Bildfläche verschwunden“.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ich hatte noch etwas überlesen:

    Nach dem Abschlussbericht für das Finanzamt fällt das Restvermögen an den sog. Anfallsberechtigten, der in der Satzung steht. Bekommt er das Geld nicht, gibt es Ärger mit dem Finanzamt, was dazu führen kann, das der Verein rückwirkend seine Gemeinnützigkeit verliert und dann im Finanzamt plötzlich einen neuen Gläubiger hat.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Vereinsmeier

    Sehr geehrter Herr Baumann,
    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Nachdem der Verein im Juli 2012 aufgelöst wurde, ist sicherlich von seiten des Begünstigten auch eine Nachfrage beim Finanzamt möglich, ob der Abschlussbericht erstellt ist. Zumal der Begünstigte ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Vereinsmeier

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