Wird ein Wahlausschuß immer(!) benötigt?

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 6 months von  Trojerfux.
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    Ist eine Wahl zulässig, ohne einen gewählten Wahlausschuß, wenn eine Abstimmung abgehalten wird über z.B. die Eintragung zum „e.V.““?
    In der Satzung wird ein Wahlausschuß zu Wahlen jeglicher Art nicht genannt.
    Der Verein ist aktuell nicht „“e.V.““.“

    hbaumann hbaumann

    Das hängt davon ab, ob Ihre Satzung oder eine Wahlordnung das vorsehen. In solch einem Fall muss es natürlich eine Wahlkommission geben.
    Wenn es, wie Sie schreiben, keine Vorschriften gibt, kann der Versammlungsleiter die Wahl durchführen. Er sollte sich aber noch zwei Beisitzer für die Stimmenauszählung auswählen und durch die MV bestätigen lassen.

    H. Baumann
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    hbaumann hbaumann

    Normalerweise werden vor jeder Wahl die Kandidaten bestimmt. Diese sollten dann natürlich nicht der Wahlkommission angehören.

    H. Baumann
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    Kein Profilbild vorhanden Trojerfux

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Ich verstehe Sie so, dass Ihre Antwort sich auf eine Wahl einer Person für einen best. Posten im Verein bezieht die, im Falle einer Nominierung, nicht der Wahlkommission angehören sollte.

    Wenn der Versammlungsleiter ein Sachthema zur Abstimmumg bringt, diese durch Geheimwahl vornimmt und mit mit 2 weiteren Personen anschließend die Stimmzettel auszählt (ich nehme jetzt wieder den 2. Vorstand und den Kassier als Beispiel), diese Personen aber nicht als Wahlkommission benannt wurden (wie beschrieben laut Satzung nicht gefordert) ist die Wahl dann anfechtbar? Oder gar ungültig?

    hbaumann hbaumann

    Personen des Vorstandes sollten grundsätzlich nicht in der Wahlkommission oder bei Abstimmungen zu den Stimmenzählern gehören. Schließlich geht es ja um ihre eigene Wahl oder um Beschlussvorlagen, die ja der Vorstand eingebracht hat. Machen Sie es doch nicht so kompliziert. Es wird doch noch genügend andere im Verein geben, die die erhobenen Hände oder die Stimmzettel zählen können.

    H. Baumann
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