Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

Hauptzweck des Vereins

Beim Vereinszweck handelt es sich um eine der zentralen Regelungen in Vereinssatzungen Mit der Festlegung des Vereinszwecks in der Satzung regeln Sie für Ihre Mitglieder, Finanzamt, das Vereinsregister und alle interessierten Dritten, welche Aufgaben... weiterlesen ›

Haftungsausschluss

Sie sind als Vereinsvorsitzender erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt Unabhängig vom Versicherungsschutz können Sie Ihre Haftungsrisiken auch dadurch minimieren, dass Sie in der Satzung, in der Finanzordnung und in der Geschäftsordnung eine... weiterlesen ›

Brief-Ende: Hoffen Sie nicht – bieten Sie an!

Greifen Sie zu zeitgemäßen Formulierungen „Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.“ Wenn Sie diese Formulierung in Ihrer Vereinskorrespondenz noch verwenden - streichen Sie sie! Dieser Satz drückt doch aus: Ich hoffe zwar, dass ich Ihnen helfen... weiterlesen ›

Entlastung verweigert: Das sollten Sie wissen

Was tun Sie, wenn Ihnen die Entlastung verweigert wird? Wird dem Gesamtvorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern die Entlastung verweigert, drückt die Mitgliederversammlung damit ihre Missbilligung über die Vereins- oder Kassenführung aus.... weiterlesen ›