Wenn das Gericht den Vorstandswechsel nicht ins Vereinsregister eingetragen will
§ 67 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schreibt vor, jede Änderung des Vorstands beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung anzumelden. Dabei heißt es wörtlich: „Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen.“... weiterlesen ›