Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

Mitgliederdatei: Denken Sie an den Datenschutz!

In vielen Vereinen gibt es Vorstandsmitglieder, die die Mitgliederdatei zu Hause auf dem „Home- PC“ pflegen. Das ist zwar hilfreich – aber aus Datenschutzgründen nicht unproblematisch! Denn jeder Verein muss durch technische und organisatorische... weiterlesen ›