Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

Geschäftsordnung

Wie die Geschäftsordnung im Verein die Zusammenarbeit der Vereinsgremien professionalisiert Gemäß dem Statistikportal Statista.de gab es in Deutschland im Jahre 2018 mehr als 92.000 Sportvereine, von denen der zahlenmäßig größte Verband der... weiterlesen ›

Wie §40 BGB Ihnen die Vereinsarbeit einfacher macht

Es lohnt sich ein Blick auf die Rechtslage zu werfen, wenn Sie Ihre Vereinsarbeit erleichtern möchten. Schließlich ist die Mitgliederversammlung im Vereinsrecht das einzige Kontroll- und Überwachungsorgan für den Vorstand und die übrigen... weiterlesen ›

Vereinssitz 

Der Vereinssitz muss in der Satzung genannt werden Nach dem Sitz des Vereins bestimmt sich insbesondere der Gerichtsstand. Damit ist gemeint, welches Gericht zuständig ist, wenn es um Eintragungen in das Vereinsregister geht oder beispielsweise darum,... weiterlesen ›