Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

Vereinsstrafen: Beachten Sie diese Regelung!

Ein Leser wollte wissen: „Wie gehen wir im Vorstand eigentlich vor, wenn ein Vereinsmitglied wegen eines Vergehens bestraft werden soll, das einzelne Vorstandsmitglied konkret betrifft?“ Die Frage ist nicht unberechtigt. In der Regel ist es ja so,... weiterlesen ›