Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

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Die Wintersaison hat begonnen und vielleicht werden in Ihrem Verein Eishockeyspiele angeboten. Dann ist das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Naunburg für Sie von Bedeutung. Das Gericht entschied: Es reicht nicht, wenn Sie die diversen... weiterlesen ›

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Impressum Ihrer Vereinsseite: Das darf nicht fehlen!

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