Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

So bereiten Sie eine Satzungsänderung perfekt vor

Ohne Beschluss der Mitgliederversammlung in der Regel keine Satzungsänderung. Es kann nämlich immer nur das nach der Satzung zuständige Vereinsorgan über eine Satzungsänderung entscheiden - und das ist in den allermeisten Fällen nun einmal die... weiterlesen ›

Vereinsnamen ändern – so geht es richtig

Vereinsnamen ändern: Der „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ will sich umbenennen. Der 1919 gegründete Verein steuert auf sein 100-jähriges Jubiläum zu. Er pflegt die Gräber 2,6 Millionen deutscher Soldaten, Opfer zweier Weltkriege, auf... weiterlesen ›