Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

Die Geschäftsfähigkeit eines Vereins

„Im Vereinsregister sind der Vorsitzende und ich als Geschäftsführer eingetragen. Ist einer dieser beiden etwa verstorben, gilt der Vorstand des Vereins nicht mehr als voll geschäftsfähig. So ist die Rechtsprechung.“ Dabei beruft er sich auf ein... weiterlesen ›

Besser so als gar nicht, oder?

Als Chefredakteur des „Handbuch für den VereinsVorsitzenden“ bekomme ich in letzter Zeit sehr viele Leserfragen zum Thema „Entlastung des Vorstands“. Kein Wunder: Die meisten Mitgliederversammlungen finden zwischen März und Mai statt. Und wenn... weiterlesen ›

Gründungsversammlung

Beschluss der Satzung Wichtigste Aufgabe der Gründungsversammlung ist es sicherzustellen, dass die Gründungsmitglieder dem Verein beitreten und die Satzung beschließen, die für den Verein verbindlich sein soll. Diese muss von (mindestens) 7... weiterlesen ›