Gründung

Um einen rechtfähigen Verein zu gründen, müssen im Wesentlichen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder vorhanden sein. Diese Mitglieder müssen unbedingt eine Gründungsversammlung abhalten, wo dann auch der Entwurf einer Satzung vorliegt, die dann auch durch die Gründungsmitglieder verabschiedet und unterschrieben werden muss. Im Anschluss ist es unabdingbar für die Rechtsfähigkeit des Vereins, diesen durch den gewählten Vorstand den Verein für die Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.

Nichtrechtsfähiger Verein

Ähnlicher Aufbau, unterschiedlicher rechtlicher Stand Nicht anders als beim eingetragenen Verein verfolgen die Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins gemeinsame Zwecke, sind unter einem Vereinsnamen körperschaftlich organisiert, haben... weiterlesen ›

Geschäftsstelle

Ab einer bestimmten Vereinsgröße ist eine Geschäftsstelle sinnvoll Die rechtliche Grundlage dafür muss die Satzung liefern. Deshalb empfiehlt es sich, von vornherein eine Regelung in die Satzung aufzunehmen, die grundsätzlich die Einrichtung einer... weiterlesen ›

Eingetragener Verein

Beim eingetragenen Verein handelt es sich um eine juristische Person, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt und die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Vereinsregister erlangt. Als Organe des Vereins müssen... weiterlesen ›

Gerichtsstand: Welches Gericht ist zuständig?

Der Vereinssitz bestimmt das zuständige Gericht Der Gerichtstand für Klagen gegen den Verein wird durch den Sitz des Vereins bestimmt. Vereinssitz ist der Ort im Bundesgebiet, der in der Satzung für gerichtliche und behördliche Zuständigkeiten... weiterlesen ›

Rechtsfähiger Verein

Die Eintragung in das Vereinsregister Der Vorstand meldet den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister an. Zuständig ist das Vereinsregister des Amtsgerichts, in dem der Verein seinen Sitz hat. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt... weiterlesen ›

Idealverein

Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen, der auf eine gewisse Dauer angelegt ist, einen gemeinsamen Zweck verfolgt, einen eigenen Namen hat, durch einen Vorstand handelt und unabhängig vom Wechsel seiner... weiterlesen ›

Datenschutz und Privatsphäre

Erhebt ein Verein Daten seiner Mitglieder mithilfe der automatisierten Datenverarbeitung, greift das Bundesdatenschutzgesetz Gleiches gilt, wenn noch die herkömmlichen Mitgliederkarteien im Einsatz sind. Nutzen ist jede Verwendung solcher Daten und... weiterlesen ›

Vereinszweck

Mit der Festlegung des Vereinszwecks in der Satzung regeln Sie für Ihre Mitglieder, das Finanzamt, das Vereinsregister und alle interessierten Dritten klipp und klar, welche Aufgaben und Ziele Ihr Verein verfolgt. Um als gemeinnützig anerkannt zu... weiterlesen ›