Eine Gruppe von Kindern zieht gemeinsam an einem Tau auf einer Wiese im Freien.

Förderverein gründen: Konzept, Satzung und Gründungsversammlung

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Inhaltsverzeichnis

Nahezu jede soziale Einrichtung (z. B. eine Grundschule, Kita, Feuerwehr u.a.), die etwas auf sich hält, hat heute einen Förderverein an ihrer Seite. Da die öffentlichen Fördermittel nicht mehr so fließen wie früher, sind es die Fördervereine, die versuchen, Geld und Spenden für ihre Institutionen zu sammeln.

Um alternative Finanzierungsmöglichkeiten müssen sich heute auch viele Vereine kümmern, denn auch hier fließen die öffentlichen Mittel nur noch spärlich. Um Ihren Verein oder eine Institution  zu unterstützen, sollten Sie daher unbedingt darüber nachdenken, einen Förderverein zu gründen. Was Sie dabei beachten müssen und welche Vorteile Ihnen ein Förderverein bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweck und Art des Fördervereins klären: Entscheiden Sie, ob der Verein ausschließlich Mittel beschafft/weitergibt oder zusätzlich eigene Aktivitäten (z. B. Veranstaltungen, Kurse) durchführt. Für die Gemeinnützigkeit ist entscheidend, dass Satzung und tatsächliche Geschäftsführung auf die steuerbegünstigten Zwecke ausgerichtet sind.
  • Satzung sorgfältig erstellen: Vereinszweck, Mittelverwendung, Vermögensbindung und Mitgliedschaftsregeln klar festlegen; vor Gründung vom Finanzamt prüfen lassen.
  • Gründungsversammlung durchführen: Satzung verabschieden, Vorstand wählen und Gründungsprotokoll erstellen; anschließend Eintragung ins Vereinsregister vornehmen.
  • Gemeinnützigkeit beantragen und sichern: Satzung und Vereinsregisterauszug beim Finanzamt einreichen, jährliche Nachweise durch Steuererklärungen und Tätigkeitsberichte erbringen.
  • Wirtschaftliche Aktivitäten richtig einordnen: Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (soweit kein Zweckbetrieb) bleiben bis zu 50.000 € pro Jahr (inkl. USt.) körperschaft- und gewerbesteuerfrei (Freigrenze).

Welche Arten von Fördervereinen gibt es?

Wie bereits erwähnt, sind Fördervereine bei sozialen Einrichtungen wie Schulen und Kitas sowie Vereinen kaum mehr wegzudenken. Doch die Möglichkeiten eines Fördervereins gehen über die rein finanzielle Unterstützung weit hinaus. Aus diesem Grund sollten Sie sich noch vor dem Gründen eines Fördervereins damit auseinandersetzen, in welcher Form der Förderverein Ihren Verein unterstützen soll:

  • Soll er nur als Spendensammelverein fungieren?
  • Oder soll er als wirtschaftlich tätiger Förderverein wirken?

Was ist ein Spendensammelverein?

Der alleinige Zweck eines Spendensammelvereins ist es, Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft – in diesem Falle eines Vereins – zu sammeln.

Beispiel

Der „Verein zur Förderung des TuS Musterstadt e. V.“ erhebt Mitgliedsbeiträge und sammelt Spenden. Einmal im Jahr überweist er das eingenommene Geld an den TuS Musterstadt.

Das ausschließliche Ziel dieses Vereins ist es also, Spenden zu sammeln und mit dem so gewonnenen Vermögen einen anderen Verein zu unterstützen.

Ein Spendensammelverein eignet sich für Charity und den guten Zweck.
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Was versteht man unter einem wirtschaftlich tätigen Förderverein?

EEin Förderverein kann über die reine Mittelbeschaffung hinaus auch eigene Aktivitäten entfalten, z. B.:

  • Personal einsetzen (z. B. Honorarkräfte beauftragen oder Beschäftigte einstellen),
  • Veranstaltungen, Kurse oder Fahrten organisieren,
  • Erlöse für den Förderzweck einsetzen.

Wichtig ist die steuerliche Einordnung: Gemeinnützige Körperschaften unterscheiden typischerweise zwischen ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Ob eine Aktivität steuerbegünstigt ist oder steuerpflichtig wird, hängt von dieser Einordnung ab (und davon, ob die Mittel selbstlos und satzungsgemäß verwendet werden).

Für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, gilt eine Freigrenze von 50.000 € Einnahmen pro Jahr (einschließlich Umsatzsteuer). Werden diese 50.000 € nicht überschritten, unterliegen die zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Zusätzlich gilt: Wenn die Einnahmen aus sämtlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben insgesamt ≤ 50.000 € bleiben und insgesamt ein Gewinn erzielt wird, ist eine Prüfung, ob die Voraussetzungen der Zweckbetriebe (§§ 65–68 AO) vorliegen, nicht mehr erforderlich.

BereichTypische BeispieleSteuerliche Einordnung (grob)
Ideeller BereichMitgliedsbeiträge, Spenden, echte Zuschüssegrundsätzlich steuerbegünstigt
VermögensverwaltungZinsen, Mieten (rein vermögensverwaltend)regelmäßig steuerbegünstigt
ZweckbetriebTätigkeit dient direkt dem Satzungszweck (gesetzl. Kriterien)regelmäßig steuerbegünstigt
Wirtschaftlicher GeschäftsbetriebVerkauf/Leistungen am Markt (z. B. Merch, Bewirtung), soweit kein Zweckbetriebkann steuerpflichtig sein

Beispiel

Der Förderverein veranstaltet ein Sommerfest und erzielt (inkl. USt.) 18.000 € Einnahmen aus Verkauf/Standgebühren. Zusätzlich sammelt er 12.000 € Spenden. Die Fest-Einnahmen können – je nach Ausgestaltung – einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein. Bleiben die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (soweit kein Zweckbetrieb) insgesamt unter 50.000 € (inkl. USt.), greift die Freigrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Wie erstellen Sie ein Konzept für die Gründung eines Fördervereins?

Bevor Sie zur Versammlung einladen, um einen Förderverein zu gründen, setzen Sie sich mit den potenziellen Gründungsmitgliedern zusammen und erarbeiten ein tragfähiges Konzept. Denn genauso wie der Zweck Ihres Hauptvereins muss auch der Zweck des Fördervereins genau definiert sein.

Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden:

1. Welche Ziele wollen Sie mit der Gründung des Fördervereins verwirklichen?
2. Was oder wen wollen Sie genau fördern?

(den gesamten Verein, einzelne Abteilungen des Vereins, Einzelmaßnahmen, einzelne Mannschaften)
3. Welche Einnahmen können Sie erwarten?
4. Soll der Förderverein ausschließlich für das Sammeln von Spenden zuständig sein?
5. Wie hoch soll der Mitgliedsbeitrag festgesetzt werden?
6. Soll der Förderverein noch anderweitig tätig werden?

(wirtschaftliche Tätigkeit, ehrenamtliches Engagement, Unterstützung bestimmter Ideen)

Tipp

Setzen Sie nur einen Mindestbeitrag fest. So können Sie Ihre neuen Mitglieder im Anmeldeformular jedoch darauf hinweisen, dass auch darüber hinausgehende Spenden willkommen sind.

Einen Förderverein gründen erfordert einige bürokratische Schritte
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Wie formulieren Sie die Satzung für Ihren Förderverein?

Die Satzung ist das Herzstück des Vereins. Sie ist intern verbindlich und Grundlage für Registereintragung und – sofern gewünscht – die steuerliche Gemeinnützigkeit.

Mindestanforderungen und typische Satzungsinhalte

Für den eingetragenen Verein muss die Satzung insbesondere Zweck, Name und Sitz enthalten und erkennen lassen, dass der Verein eingetragen werden soll. Der Vereinsname soll sich zudem am Ort deutlich von bestehenden eingetragenen Vereinen unterscheiden.

Außerdem soll die Satzung Regelungen enthalten zu: Eintritt/Austritt, Beiträgen, Bildung des Vorstands, Einberufung der Mitgliederversammlung und Beurkundung der Beschlüsse.

Gemeinnützigkeit in der Satzung sauber abbilden

Wenn der Förderverein gemeinnützig sein soll, müssen Satzungszwecke und Art der Verwirklichung so genau bestimmt sein, dass die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen geprüft werden können. Die Satzung muss außerdem die Festlegungen aus der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) enthalten.

Besonders zu beachten sind:

  • Vereinszweck und Mittelverwendung: klare, konkrete Zweckbeschreibung und Maßnahmen.
  • Vermögensbindung bei Auflösung: Restvermögen muss an eine steuerbegünstigte Körperschaft fallen oder einem konkret benannten steuerbegünstigten Zweck zufließen (entsprechend Mustersatzung).
  • Mittelweitergabe (falls reiner Förderverein): Wenn die Weitergabe die zentrale/alleinige Zweckverwirklichung ist, muss sie in der Satzung ausdrücklich genannt sein.

Wichtig!

Viele Vereine lassen den Satzungsentwurf vorab durch das Finanzamt prüfen bzw. beantragen eine Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO. Diese Feststellung ist u. a. für Spender bindend.

Wie führen Sie die Gründungsversammlung für den Förderverein durch?

Für die Vereinsgründung ist eine Gründungsversammlung üblich. Kernpunkte sind:

  1. Versammlungsleitung und Protokollführung wählen
  2. Satzungsentwurf beraten und beschließen
  3. Vorstand nach Satzung wählen
  4. Gründungsprotokoll erstellen und unterschreiben

Was sollte im Gründungsprotokoll stehen?

  • Ort und Zeit der Versammlung
  • Teilnehmer (Name, Anschrift; weitere Angaben nur soweit erforderlich)
  • Beschluss über die Satzung
  • Ablauf und Ergebnis der Vorstandswahlen
  • Unterschriften Versammlungsleitung/Protokollführung (und ggf. weitere)

Für die Eintragung gilt praktisch: Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und den Tag der Errichtung enthalten.

Wer darf im Vorstand sitzen – müssen Vorstandsmitglieder Vereinsmitglied sein?

Ob Vorstandsmitglieder Vereinsmitglieder sein müssen, entscheidet Ihre Satzung (z. B. „Nur Mitglieder sind wählbar“). Wenn die Satzung keine Mitgliedschaft verlangt, kann auch eine Nichtmitgliedschaft mit einem Vorstandsamt vereinbar sein.

Praxistipp (Satzungsformulierung):

  • „In den Vorstand können nur Mitglieder gewählt werden.“
  • „In den Vorstand können nur Mitglieder gewählt werden, deren Mitgliedschaft am Tag der Wahl mindestens 6 Monate besteht.“

Achten Sie außerdem darauf, dass der Verein handlungsfähig bleibt (Vertretungsregelung nach § 26 BGB in der Satzung klar abbilden).

Wie beantragen Sie die Eintragung ins Vereinsregister?

Nach der Gründungsversammlung meldet der Vorstand den Verein zur Eintragung an. Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen.

In der Praxis müssen die Unterschriften unter der Anmeldung öffentlich beglaubigt sein; Notarinnen und Notare bereiten die Anmeldung vor und reichen sie elektronisch beim Registergericht ein.

Transparenzregister: Prüfen Sie die Meldepflicht nach dem GwG

Eingetragene Vereine müssen grundsätzlich Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einholen, aktuell halten und an das Transparenzregister melden.

Wenn keine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigt ermittelt werden kann, kann nach den GwG-Regeln ein „fiktiver wirtschaftlich Berechtigter“ (typischerweise gesetzliche Vertreter) relevant werden; hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.

Wie beantragen Sie die Anerkennung als gemeinnütziger Förderverein?

Feststellung der Satzungsmäßigkeit (§ 60a AO)

Liegen die satzungsmäßigen Voraussetzungen vor, erteilt das Finanzamt einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Bestätigung, dass die Satzung die Anforderungen an steuerbegünstigte Zwecke erfüllt).

Laufende Nachweise und Freistellungsbescheid

Die Gemeinnützigkeit wird anschließend über die tatsächliche Geschäftsführung geprüft. Typischerweise erfolgt die Überprüfung für die vorangegangenen drei Jahre; einzureichen sind u. a. Steuererklärungen/Überschussermittlung, Tätigkeitsbericht und Vermögensübersicht. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch.

Spendenbestätigungen korrekt ausstellen

Zuwendungen sind steuerlich nur abziehbar, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nachgewiesen werden.

Achtung!

Achtung! (Praxis-Relevanz für Spenden)

Ist der Feststellungsbescheid nach § 60a AO älter als drei Jahre oder ein Freistellungsbescheid/Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid älter als fünf Jahre, kann das die Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen beeinträchtigen. Prüfen Sie die Aktualität Ihrer Bescheide.

Zuwendungsempfängerregister (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern führt ein bundesweites Zuwendungsempfängerregister. Dort werden Organisationen erfasst, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Checkliste: Förderverein gründen

Förderzweck festlegen (wen/was fördern, wie genau?)
Klären: reine Mittelbeschaffung (Weitergabe) oder eigene Aktivitäten?
Satzung erstellen (BGB-Mindestangaben + Sollinhalt)
Bei Gemeinnützigkeit: Mustersatzung/Anlage 1 berücksichtigen; ggf. § 60a AO beantragen
Gründungsversammlung durchführen, Protokoll + Vorstandswahl dokumentieren
Mindestens sieben Gründungsmitglieder (für Eintragungspraxis) sicherstellen
Anmeldung Vereinsregister: Satzung + Vorstandsbestellung beifügen; Unterschriften beglaubigen; Einreichung (i. d. R. über Notariat)
Transparenzregister-Pflichten prüfen und ggf. melden
Spendenbestätigungen nur mit amtlichen Mustern ausstellen
Zuwendungsempfängerregister im Blick behalten

Fazit

Ein Förderverein steht und fällt mit klarer Zielsetzung, rechtssicherer Satzung und sauberer Gründungsdokumentation. Wer Gemeinnützigkeit anstrebt, sollte Satzungszweck, Mittelverwendung und Vermögensbindung besonders sorgfältig formulieren und die Feststellung nach § 60a AO strukturiert angehen. Nach der Eintragung gehören Transparenzregister und die korrekte Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen zu den wichtigsten Pflichten im laufenden Betrieb.

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FAQ: Förderverein gründen

Ein Förderverein kann Mittel (Beiträge, Spenden) bündeln und gezielt für Projekte einer Einrichtung oder eines Hauptvereins einsetzen. Je nach Ausgestaltung kann er zusätzlich eigene Veranstaltungen oder Angebote organisieren und die Einnahmen für den Förderzweck verwenden – dabei ist die steuerliche Einordnung der Aktivitäten wichtig.
Mindestens Zweck, Name, Sitz und den Willen zur Eintragung; außerdem Regelungen zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Vorstand und Mitgliederversammlung. Bei Gemeinnützigkeit muss die Satzung die Anforderungen der AO erfüllen und die Festlegungen der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) enthalten.
Konzept erstellen, Satzung entwerfen, Gründungsversammlung durchführen (Satzung beschließen, Vorstand wählen, Protokoll), Eintragung ins Vereinsregister anmelden und anschließend steuerliche Schritte (z. B. § 60a AO) sowie Folgepflichten wie Transparenzregister prüfen.