Wie Sie bei Mitgliederbeschlüssen auf der richtigen Seite stehen!

Wie Sie bei Mitgliederbeschlüssen auf der richtigen Seite stehen!

©cirquedesprit | Adobe Stock

Mir ist ein Gespräch eingefallen, das ich vor rund einem halben Jahr mit dem Vorsitzenden eines Vereins aus dem Raum Frankfurt geführt habe. Er wollte wissen: „Müssen wir als Vorstand wirklich alle Weisungen der Mitgliederversammlung erfüllen?“ Klare Antwort: Solange der entsprechende Beschluss nicht offensichtlich gegen geltendes Recht oder die Satzung verstößt, in der Regel schon.

Wenn beispielsweise die Mitgliederversammlung eines Rudervereins beschließt, dass die Renovierung des Stegs in Angriff genommen werden muss, kann der Vorstand das nicht einfach blockieren. Solange die Satzung Ihres Vereins nicht ausdrücklich etwas anderes regelt, ist die Mitgliederversammlung das Organ, dass Ihnen als Vorstand Weisungen erteilt. Sie ist der Chef – nicht etwa der Vorstand selbst, auch wenn das der ein oder andere Vorstand gelegentlich anders sehen mag.

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