Mitgliederversammlung

Das oberste Organ eines jeden Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB). Oft wird sie in der Praxis auch gerne als Hauptversammlung bezeichnet. Die Mitgliederversammlung wird direkt vom Vorstand einberufen und entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen durch die Satzung bestimmten Organ entschieden werden können. Feste Termine sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden in der Regel durch die Satzung bestimmt.

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Zu Beginn einer jeden Mitgliederversammlung stellt sich die gleiche Frage: Ist die Zusammenkunft der Vereinsmitglieder überhaupt beschlussfähig? Ab wann eine Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, das regelt die Vereinssatzung. In jedem... weiterlesen ›

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