Mitgliederversammlung

Das oberste Organ eines jeden Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB). Oft wird sie in der Praxis auch gerne als Hauptversammlung bezeichnet. Die Mitgliederversammlung wird direkt vom Vorstand einberufen und entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen durch die Satzung bestimmten Organ entschieden werden können. Feste Termine sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden in der Regel durch die Satzung bestimmt.

Top Themen

Versammlungsleiter

Pflichten des Versammlungsleiters Wer Versammlungsleiter ist, sollte allein schon deshalb in der Satzung geregelt werden, weil er während der Mitgliederversammlung die Ordnungsgewalt hat. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, die... weiterlesen ›

Ort der Mitgliederversammlung

Der Versammlungsort ist gesetzlich nicht vorgeschrieben Die Mitgliederversammlung muss auch nicht zwingend am Ort des Vereinssitzes stattfinden. Fehlt eine Regelung in der Satzung, kann beispielsweise die Mitgliederversammlung bestimmen, an welchem Ort... weiterlesen ›

Redezeiten in der Mitgliederversammlung

Redezeit für einen flüssigen Ablauf Der Versammlungsleiter ist berechtigt, die Redezeit festzusetzen, die jedem Mitglied zu gewähren ist. Das kann gleich zu Beginn der Versammlung geschehen. Zu einer Begrenzung der Redezeit pro Mitglied kann er... weiterlesen ›

Geschäftsbericht

Beurteilung der Geschäftsführung des Vereins Der Geschäftsbericht des Vorstands ist regelmäßig zentraler und besonders bedeutsamer Punkt einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Wegen seiner Bedeutung wir der Bericht des Vorstands auch als... weiterlesen ›

Rederecht während einer Mitgliederversammlung

Rederecht gilt für jedes Mitglied Auf einer Mitgliederversammlung hat grundsätzlich jedes Mitglied Rederecht. Das Wort erteilt der Versammlungsleiter in der Reihenfolge, in der die Wortmeldungen eingegangen sind. Es empfiehlt sich, eine Rednerliste... weiterlesen ›

Ordnungsgewalt

Der Versammlungsleiter sorgt für Ordnung Ob es sich nun um Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen oder sonstigen Treffen von Mitgliedern handelt: Die Ordnungsgewalt übt jeweils der Versammlungsleiter aus. Er hat während der Sitzung bzw.... weiterlesen ›

Tagesordnung: Anträge richtig stellen

Wer legt die Tagesordnung im Verein fest? Die vorläufige Tagesordnung wird durch den Vorstand festgelegt. Achten Sie darauf, ob bestimmte Tagesordnungspunkte zwingend berücksichtigt werden müssen, weil sie von der Satzung vorgegeben werden. Das... weiterlesen ›

Hausrecht

Versammlungsleiter haben Hausrecht Während der Mitgliederversammlung übt der Versammlungsleiter das Hausrecht aus. Er hat während der Versammlung für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und kann alle Maßnahmen anordnen, die geeignet und angemessen... weiterlesen ›