Mitgliederversammlung

Das oberste Organ eines jeden Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB). Oft wird sie in der Praxis auch gerne als Hauptversammlung bezeichnet. Die Mitgliederversammlung wird direkt vom Vorstand einberufen und entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen durch die Satzung bestimmten Organ entschieden werden können. Feste Termine sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden in der Regel durch die Satzung bestimmt.

Top Themen

Verfahrensantrag

Anträge zur Geschäftsordnung In der Mitgliederversammlung können jederzeit Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden. Diese Anträge ( Verfahrensantrag genannt ), betreffen den Verfahrensablauf. Solche Anträge müssen in der Tagesordnung nicht... weiterlesen ›

Mit einer Rednerliste den Überblick bewahren

Auf Mitgliederversammlungen Ordnung bewahren Auf einer Mitgliederversammlung hat der Versammlungsleiter die Ordnungsgewalt. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung und der Diskussionen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten zu... weiterlesen ›

Minderheitenrecht

Mitglieder können Versammlungen verlangen Eine Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen einzuberufen und außerdem dann, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Mit anderen Worten: In der Satzung kann ohne jedwede... weiterlesen ›

Einberufungsfrist einer Mitgliederversammlung

Über die Einberufungsfrist gibt es keine gesetzlichen Vorschriften Deshalb kann die Einberufungsfrist einer Mitgliederversammlung in der Satzung ohne gesetzliche Vorgaben geregelt werden. Dabei ist speziell auf zwei Punkte zu achten: Eine... weiterlesen ›

Entziehung des Wortes

Auf einer Mitgliederversammlung hat grundsätzlich jedes Mitglied Rederecht Das Wort erteilt der Versammlungsleiter in der Reihenfolge, in der die Wortmeldungen eingegangen sind. Der Ablauf einer Mitgliederversammlung kann in der Satzung oder in... weiterlesen ›

Dringlichkeitsantrag

In der Satzung kann geregelt werden, dass nach Bekanntgabe der Tagesordnung über  sog. Dringlichkeitsanträge noch zusätzliche Sachanträge zulässig sind. Von der Zulassung von Dringlichkeitsanträgen sollte nur sehr zurückhaltend Gebrauch... weiterlesen ›

Ausschluss der Öffentlichkeit

Ob eine Versammlung öffentlich ist, bestimmt sich danach, ob nur ein abgeschlossener Personenkreis Zutritt hat In den meisten Vereinssatzungen ist ausdrücklich geregelt, dass nur Vereinsmitglieder berechtigt sind, an einer Mitgliederversammlung... weiterlesen ›