Mitgliederversammlung

Das oberste Organ eines jeden Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB). Oft wird sie in der Praxis auch gerne als Hauptversammlung bezeichnet. Die Mitgliederversammlung wird direkt vom Vorstand einberufen und entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen durch die Satzung bestimmten Organ entschieden werden können. Feste Termine sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden in der Regel durch die Satzung bestimmt.

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Abbruch der Mitgliederversammlung

Anders als bei einer Unterbrechung, bei der die Mitgliederversammlung für kurze Zeit ausgesetzt (z. B. Beratungspause, Mittagspause) und danach fortgeführt wird, endet die Mitgliederversammlung bei einem Abbruch vor Erledigung der Tagesordnungspunkte.... weiterlesen ›

Delegiertenversammlung

Aufgaben der Mitgliederversammlung können durch eine Regelung in der Satzung einer Delegiertenversammlung übertragen werden Das kommt vor allem in großen, überregionalen Vereinen in Betracht. Bei diesen Vereinen handelt es sich dann weniger um... weiterlesen ›

Eröffnung einer Mitgliederversammlung

Es hört sich nach überflüssiger Förmelei an, ist tatsächlich aber eine ausgesprochen wichtige Formalie: die Eröffnung der Mitgliederversammlung. Denn bis dahin handelt es sich nur um eine Zusammenkunft von Mitgliedern, mehr nicht. Eine... weiterlesen ›