Die Mission ‚eigener Verein‘ kann lang und steinig sein, wie der Weg dieser Astronautenfiguren. Am Anfang kann es daher Sinn ergeben, einen nicht eingetragenen Verein zu gründen.

Nicht eingetragener Verein: Definition, Vorteile und Haftung

© Bruno Cervera / Unsplash
Inhaltsverzeichnis

Nicht immer muss es ein “e.V.” sein. Manchmal kann ein nicht eingetragener Verein die bessere Wahl sein. Er wird auch als nicht rechtsfähiger Verein bezeichnet. Wir haben hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Was ist ein nicht eingetragener Verein?

Es ist ganz einfach. Solange ein Verein nicht im Vereinsregister steht, gilt er als nicht eingetragener Verein.

Der Hauptunterschied zum e.V. besteht im Vereinsrecht vor allem darin, dass ein nicht eingetragener Verein keine juristische Person mit den zugehörigen Rechten und Pflichten darstellt. Er ist trotzdem parteifähig, d.h. er kann verklagen und auch verklagt werden (§50 Zivilprozessordnung).

Davon abgesehen hat auch ein nicht eingetragener Verein in jedem Fall:

  • einen Vorstand und Mitglieder
  • eine regelmäßige Mitgliederversammlung
  • eine Satzung

Im BGB wird der nicht eingetragene Verein im §54 behandelt. Darin heißt es lediglich:

“Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.”

Vereinsrechtlich gibt es also wenig Vorgaben darüber, wie ein nicht eingetragener Verein auszusehen hat.

Wie gründet man einen nicht eingetragenen Verein?

Nichts ist leichter als das. Es reichen zwei volljährige Personen, welche die Satzung des Vereins gemeinsam beschließen und die ersten Mitglieder bilden.Achtung: Halten Sie trotzdem ein Gründungsprotokoll schriftlich fest, auf das Sie sich später beziehen können.

Im Grunde können und sollten Sie einen nicht eingetragenen Verein genauso gründen wie einen e.V.. Mit dem Unterschied, dass keine Meldung an das Vereinsregister und entsprechend keine Eintragung erfolgt.

Wie melde ich einen nicht eingetragenen Verein beim Finanzamt?

Sie können einen nicht eingetragenen Verein beim Finanzamt anmelden und neben der Körperschaftssteuer auch von steuerlichen Vorteilen profitieren, die eingetragenen Vereinen zugute kommen. Haben Sie es gewusst? Auch ein nicht eingetragener Verein kann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.

Hier kommt es nämlich auf Vereinszweck und Satzung an und nicht darauf, ob der Verein im Register geführt wird.

Wer haftet im nichteingetragenen Verein?

Die Mitglieder haften stets gemeinsam. Solange kein wirtschaftlicher Betrieb des Vereins vorliegt, ist die Haftung aber auf das Vereinsvermögen begrenzt. Insofern können Sie auch im nicht eingetragenen Verein sicher gehen, dass Ihr Privatvermögen nicht für Haftungsfragen herangezogen wird.

Wie eröffne ich ein Konto für einen nicht eingetragenen Verein?

Banken sind häufig skeptisch, was Konten für nicht eingetragene Vereine angeht. Daher muss meistens ein Vorstandsmitglied persönlich ein Bankkonto eröffnen und dieses dann für den Verein führen. Sollte der Vorstand wechseln, ist das mit großem Aufwand verbunden, denn im Prinzip muss dann jedes Mal ein neues Konto eröffnet werden.

Die Kontoführung für nicht eingetragene Vereine ist also mit großen Hürden verbunden.

Welche Vorteile hat ein nicht eingetragener Verein?

Ein nicht eingetragener Verein ist nur in diesen Fällen sinnvoll

  • es ist noch nicht klar, ob sich eine regelmäßige Vereinsarbeit herausbilden wird
  • als Zwischenlösung, um die bürokratischen Hürden gering zu halten

Je stabiler Ihr Vereinsleben jedoch funktioniert, desto eher sollten Sie den Verein auch beim Registergericht eintragen lassen.

Auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist für nicht eingetragene Vereine möglich, was ihn grundsätzlich attraktiv macht. Vor allem, wenn Sie erstmal auf die Gründungsversammlung mit sieben Mitgliedern und den Gang zum Notar verzichten wollen, der sonst mit Gründungen von eingetragenen Vereinen verbunden ist.

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FAQ für nicht eingetragene Vereine

Wenn Sie sich bürokratischen Aufwand ersparen und das Vereinsleben erstmal 'austesten' wollen, ist die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins sinnvoll. Denn diese ist äußerst unkompliziert.
Es reichen zwei Mitglieder aus, die gemeinsam eine Satzung beschließen und somit den Verein ins Leben rufen.
Ja. Er kann sogar als gemeinnützig anerkannt werden.
Im nicht eingetragenen Verein haften stets alle Vereinsmitglieder gemeinsam.