Warum Sie wegen dem Poststreik Ärger mit dem Finanzamt erhalten können

Warum Sie wegen dem Poststreik Ärger mit dem Finanzamt erhalten können

@ v.poth - AdobeStock.com

Die Post streikt und eine Menge Briefe bleiben liegen. Der Schatzmeister eines Vereins aus meinem Wohnort hatte hierzu gleich eine Frage an mich: „Was gilt eigentlich in Bezug auf Fristen mit dem Finanzamt, wenn Vereinspost liegenbleibt. Zum Beispiel ein Steuerbescheid. Wir haben ja nur eine bestimmte Zeitspanne, um darauf zu reagieren, also beispielsweise um Widerspruch einzulegen.”

Eine kluge Frage – zumal der Poststreik noch eine ganze Weile dauern kann. Es geht um Grundsätzliches – und so etwas ist immer kompliziert.

In Bezug auf Steuerbescheide, die Sie bzw. Ihr Verein vom Finanzamt erhalten, geht es etwas weniger kompliziert zu. Es gilt die Regel: Steuerbescheide gelten 3 Tage nach ihrer Aufgabe per Post als zugestellt.

Bekommt Ihr Verein aufgrund des Streiks aber nun die Bescheide viel später, können Sie sich darauf berufen – entsprechend wird die Frist verlängert. Benennen Sie mögliche Zeugen (z.B. Ihre Nachbarn und Vereinsmitglieder im selben Zustellbezirk, die ebenfalls versichern, keine oder nur sehr wenig Post während des Streiks bekommen zu haben), falls Ihr Finanzamt mauert.

Wenn Sie aber selber ein Schriftstück fristwahrend an Ihr Finanzamt schicken, gilt etwas anderes: Da Sie von dem Poststreik wissen, geht der Fiskus davon aus, dass Sie selber Vorsorge treffen und einen anderen Übermittlungsweg wählen, zum Beispiel, indem Sie Ihre Post persönlich in den Briefkasten des Finanzamtes werfen. Für anderen Behörden verhält es sich genauso.

Möchten Sie mehr zum Thema „Finanzamt“ erfahren? Dann klicken Sie hier und testen Sie  „Schatzmeister aktuell“ 30 Tage kostenlos!