Dürfen wir die Redezeit in der Mitgliederversammlung verkürzen oder nicht?

Dürfen wir die Redezeit in der Mitgliederversammlung verkürzen oder nicht?

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Ein Leser schreibt: Wir erwarten vor allem zu dem Tagesordnungspunkt „Bau des neuen Vereinsheims“ viele und vor allem „wortreiche“ Beiträge. Um die Diskussion nicht ausarten zu lassen, möchten wir gern die Redezeit pro Beitrag begrenzen. Ist das möglich?



Hier meine Antwort:

Erwarten Sie viele Beiträge zu einem Tagesordnungspunkt, kann der Versammlungsleiter die Redezeit auch ohne eine ausdrückliche Satzungsregelung von Anfang an auf eine bestimmte Zeitdauer begrenzen. An diese zeitliche Vorgabe sind alle Redner gebunden.



Praxis-Tipp:

Der Versammlungsleiter kann einem Mitglied bei Überschreitung der Redezeit das Wort nach vorheriger Ankündigung entziehen.



Achtung! Die Mitgliederversammlung kann die vom Versammlungsleiter vorgesehene zeitliche Begrenzung verlängern oder ganz aufheben. Auch darf der Versammlungsleiter die Diskussion über einzelne Tagesordnungspunkte nicht von sich aus beenden, wenn die Mitgliederversammlung die Fortsetzung der Diskussion wünscht. Über einen entsprechenden Antrag eines Mitglieds hat die Versammlung unverzüglich zu entscheiden. Der Beschluss ist für alle Beteiligten bindend. Ausnahme: Die Vereinssatzung beziehungsweise eine auf der Satzung beruhende Geschäftsordnung enthält eine andere Regelung.



Praxis-Tipp: Das kommt immer mal wieder vor: Ein Redner überschreitet die Redezeit erheblich und lässt sich auch durch Ermahnungen nicht stoppen. Scheuen Sie sich in diesen Fällen nicht, notfalls das Mikrofon abzuschalten und zügig mit dem nächsten Redner oder Tagesordnungspunkt weiterzumachen.



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