Verfahrensantrag

Verfahrensantrag

Anträge zur Geschäftsordnung

In der Mitgliederversammlung können jederzeit Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden. Diese Anträge ( Verfahrensantrag genannt ), betreffen den Verfahrensablauf. Solche Anträge müssen in der Tagesordnung nicht angekündigt werden.

Allerdings müssen nur solche Anträge zur Geschäftsordnung zugelassen werden, die tatsächlich auch in einem inneren Zusammenhang mit einem Tagesordnungspunkt stehen.

So verhält es sich beispielsweise bei einem Verfahrensantrag,

  • einen Tagesordnungspunkt in zwei Einzelpunkte aufzuspalten,
  • zwei Tagesordnungspunkte miteinander zu verbinden,
  • die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern,
  • die Redezeit zu begrenzen,
  • die Diskussion über einen Beschlussgegenstand zu schließen,
  • einen Tagesordnungspunkt von des Tagesordnung abzusetzen,
  • die Unzuständigkeit der Mitgliederversammlung für einen bestimmten Tagesordnungspunkt festzustellen.

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