Rücktritt & Auflösung

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Daneben kann aber auch ein Zeitraum in der Satzung festgelegt werden, wodurch die Auflösung dann automatisch erfolgt. Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können wiederum jederzeit von ihrem Amt zurücktreten – gesetzt den Fall, dass dem Verein ausreichende Zeit eingeräumt wird, das Amt neu zu besetzen.

Erfahren Sie hier und in unseren separaten Artikeln alles zum Thema Rücktritt des Vorstands und Auflösung des Vereins!

Wann kann ein Verein verboten werden?

In diesem Jahr gibt es viele prominente Neu-Fünfziger: Brad Pitt, Jürgen Klinsmann, Günter Stein, Henry Maske, Dan Brown, Jens Weißflog, Toni Polster und .... heute auf den Tag genau, das am 5. August 1964 vom Bundestag verabschiedete... weiterlesen ›

Amtsniederlegung

Amtsniederlegung: Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen Abgesehen von einem Rücktritt aus einem wichtigen Grund, darf dies aber nicht „zur Unzeit“ geschehen. Das bedeutet: Dem Verein/Vorstand muss... weiterlesen ›

Rücktritt

Handlungsfähigkeit sollte erhalten bleiben Rücktritt im Ehrenamt: Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten, ihr Amt also niederlegen. Abgesehen von einem Rücktritt aus einem wichtigen Grund, darf dies... weiterlesen ›

Liquidation: Bedingungen und Aufgaben der Liquidatoren

Fällt das Vereinsvermögen im Fall der Auflösung des Vereins nicht an den Fiskus, muss eine Liquidation stattfinden. Mit anderen Worten: Der Verein muss abgewickelt werden. Die Liquidation dient den Gläubigern des Vereins und zugleich auch jenen... weiterlesen ›