Was tun mit dem Geld?

Was tun mit dem Geld?

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Mitgliedsbeiträge, Fördermittel, Spenden – ein Verein hat viele Einnahmequellen. Wie diese im Einzelfall aussehen und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab. Allerdings stellt sich nicht nur die Frage, wo das Geld herkommt. Ebenso spannend ist jene, wofür es verwendet wird. Schließlich gibt es strenge Regelungen, wie Vereine mit Geld umgehen dürfen und wie nicht, um ihren gemeinnützigen Status nicht zu verlieren. Zudem soll es natürlich auch den Mitgliedern zugutekommen, um ihnen für ihr Engagement etwas zurückzugeben. Welche Regelungen und Ideen es diesbezüglich gibt, verraten wir hier.

Darf ein Verein überhaupt Gewinne machen?

Diese Frage wird häufig gestellt und die Antwort lautet: Ja, Überschüsse sind auch als gemeinnütziger Verein erlaubt, allerdings nur innerhalb strenger Grenzen. Die Gewinne dürfen demnach nicht wie bei einem wirtschaftlich orientierten Unternehmen verwendet werden, sondern ausschließlich dem Vereinszweck entsprechend. Das bedeutet auch, dass keine Gewinnausschüttung an die Vereinsmitglieder erlaubt ist. Einzige Ausnahme sind die sogenannten Zuwendungen, die ebenfalls streng reglementiert sind. Zudem gelten weitere Vorschriften rund um Überschüsse und die Bildung von Rücklagen, zum Beispiel eine Kürzung öffentlicher Mittel, falls der Verein solche Zuschüsse erhält. Somit kann es für den Verein durchaus interessant sein, die Rücklagen zu reduzieren und eben dem Vereinszweck entsprechend zu investieren. Aber was ist möglich und erlaubt?

Vereinsausflüge

Sogenannte satzungsgemäße Veranstaltungen dürfen durch Vereinsgelder finanziert werden. Dazu gehören Vereinsausflüge in vielfältigen Formen. Wie diese aussehen können, muss im Einzelfall entschieden werden – eben passend zum Vereinszweck. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass alle Vereinsmitglieder eingeladen sind, damit sich niemand ausgeschlossen fühlt. Weiterhin lohnt sich ein thematischer Bezug zum Vereinszweck, um gemeinsame Interessen zu nutzen und den Ausflug zum vollen Erfolg zu machen. Solche Ausflüge können außerdem einen eigenen Zweck verfolgen, wie das Sammeln von Spenden für einen wohltätigen Zweck. Das müssen sie allerdings nicht, sprich sie können auch schlichtweg den Zusammenhalt im Verein fördern und für die Mitglieder eine Form von „Dankeschön“ sein. Die richtige Organisation spielt dabei eine wichtige Rolle, nicht nur in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, sondern auf für einen reibungslosen Ablauf und jede Menge Spaß.

Vereinsfeiern

Eine solche satzungsgemäße Veranstaltung kann ebenso eine Feier sein. Auch diese kann vielfältige Formen annehmen. In vielen Vereinen ist zum Beispiel die alljährliche Weihnachtsfeier gang und gäbe, um den Mitgliedern Wertschätzung auszudrücken und um das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen. Wie diese Weihnachtsfeier aussehen soll, ist erneut der eigenen Kreativität überlassen und hängt natürlich auch vom Budget ab. An Ideen mangelt es nicht, denn diesbezüglich unterscheidet sich die Vereinsweihnachtsfeier kaum von einer klassischen Firmenweihnachtsfeier. Diese kann entweder auf dem Vereinsgelände stattfinden, sei es im Innen- oder Außenbereich, oder aber in einer externen Location. Der Überschuss kann somit zum Beispiel für die Miete einer solchen Location oder für die Dekoration genutzt werden; natürlich stets in einer angemessenen Höhe.

Verpflegung

Was bei einer solchen Weihnachtsfeier nicht fehlen darf, ist die Verpflegung mit Essen und Trinken. Glühwein, Punsch und weihnachtliche Snacks sind dafür zu diesem Anlass eine beliebte Wahl. Verpflegung muss aber noch für viele andere Anlässe durch den Verein finanziert werden. Wettbewerbe, ein Tag der offenen Tür und viele andere Situationen erfordern kleinere oder größere Investitionen in die Verpflegung, weshalb es sich um einen beliebten und zugleich legalen Verwendungszweck für den Vereinsgewinn handelt – sofern sie erneut dem Vereinszweck entsprechen. In einigen Fällen handelt es sich demnach um einen schmalen Grat, der eine Einzelfallprüfung erforderlich macht, ob Investitionen erlaubt sind und in welcher Höhe.

Bekleidung

Dasselbe gilt für Bekleidung oder Uniformen. In vielen Vereinen sind diese notwendig, um beispielsweise als Verein erkennbar zu sein oder an Wettbewerben teilnehmen zu können. Daher ist es oftmals zulässig, die Vereinsgelder auch für neue Bekleidung auszugeben, wenn sie zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben notwendig ist. Faschingskostüme sind dafür ein weiteres beliebtes Beispiel. Modische Markenkleidung oder Bekleidung für den Privatgebrauch darf hingegen nicht finanziert werden. Zudem müssen die Vereine bei der Bekleidung steuerliche Besonderheiten beachten: Unter Umständen muss der Verein für die gekaufte Kleidung, Uniform & Co noch Umsatzsteuer berechnen und abführen, falls er nicht als Kleinunternehmer steuerbefreit ist.

Ausrüstung

Eine ähnliche Regelung gilt für die Ausrüstung. Ist diese notwendig, um den Vereinszweck zu erfüllen, so darf sie ebenfalls durch die Vereinsgelder finanziert werden – muss sie aber nicht. Es ist also durchaus zulässig, dass die Mitglieder diese Kosten selbst tragen müssen; ganz oder teilweise. Bei einem ausreichenden Überschuss ist es jedoch möglich, entsprechende Ausgaben zu übernehmen. Je nach Vereinszweck kann es sich dabei um Sportartikel, Musikinstrumente oder sogar Fahrzeuge handeln. Ein Verein darf zudem laufende Kosten wie jene für solche Fahrzeuge übernehmen und als Fahrzeughalter eingetragen werden. Prinzipiell ist alles möglich, was für juristische Personen erlaubt und im Einzelfall satzungsgemäß ist. Dies eröffnet einen gewissen Spielraum für die Verwendung von Vereinsgewinnen

Honorare

In vielen Vereinen fallen außerdem Honorare an, beispielsweise für ehrenamtliche Helfer oder für Übungsleiter. Auch diese dürfen von den Vereinsgeldern bezahlt werden, sofern es sich um eine selbständige berufliche Tätigkeit für den Verein handelt. Das gilt auch für externe Dienstleistungen vom Architekten für das Vereinsgebäude bis hin zur Vertragsgestaltung durch einen Anwalt. Gehen die Honorare an Vereinsmitglieder oder ehrenamtliche Helfer, dürfen sie aber nicht die jährliche Ehrenamtspauschale überschreiten. Bezahlt werden darf diese zudem nur unter folgenden Voraussetzungen: Die Empfänger arbeiten nicht mehr als 13 Stunden pro Woche für den Verein, sie üben ein Auftragsamt aus, sprich sie sind gewählte Funktionsträger, und ihre Tätigkeit gehört entweder in den ideellen, den zweckbetrieblichen oder den gemeinnützigen Bereich. Auch diesbezüglich kann es sich also lohnen, im Einzelfall zu prüfen, was rechtlich zulässig ist.

Weitere Kosten

Zuletzt können die Überschüsse für alle Kosten ausgegeben werden, die dem Vereinszweck dienen. Dazu gehören zum Beispiel Herstellungskosten für Programmhefte, Kosten für die Miete von Räumlichkeiten, Ausgaben für die Vertragsgestaltung, Kosten für angebotene Kurse – und damit ist die Liste noch lange nicht zu Ende. Allerdings wird hierbei stets unterschieden zwischen dem wirtschaftlichen Geschäfts- und dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb. Das bedeutet: Der wirtschaftliche Zweckbetrieb umfasst alle Vereinsaktivitäten gemäß Satzungszweck, wobei keine wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen. Der Verein muss wohltätig und als juristische Person aktiv sein. Dann sind entsprechende Ausgaben für Vereinszwecke aus dem Überschuss zulässig, ebenso wie verschiedene Einnahmequellen. Dazu gehören neben den Mitgliedsbeiträgen beispielsweise auch Kitagebühren, Startgelder für Wettkämpfe oder Einnahmen für Mahlzeitendienste.

Handelt es sich hingegen um Einnahmen und Ausgaben, die nicht dem Vereinszweck dienen, so fallen diese in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Damit ist der Verein steuerpflichtig – selbst, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Ob es sich um ideelle Leistungen oder einen steuerpflichtigen Leistungsaustausch handelt, ist nicht immer leicht festzustellen. Findet für eine Leistung aber eine Gegenleistung statt, so fällt sie mit großer Wahrscheinlichkeit in den steuerpflichtigen Bereich. Dazu gehört zum Beispiel der Ein- und Verkauf von Speisen und Getränken, Einnahmen durch Eintrittsgelder für Veranstaltungen, die durch Vereinsgelder finanziert wurden, oder Werbekosten für einen eigens organisierten Flohmarkt. Auch diese Liste könnte noch fortgeführt werden.

Fazit

Es gibt viele Möglichkeiten, um Vereinsgelder sinnvoll zu investieren. Allerdings gibt es auch mindestens ebenso viele Regelungen, was erlaubt ist und in welcher Form. Deshalb ist es wichtig, mit solchen Entscheidungen erfahrene Personen mit dem notwendigen Know-how zu betrauen. Ein gewisses finanzielles Polster anzusparen, ist für Vereine also zwar stets sinnvoll, allerdings sollte der Überschuss nicht zu groß werden, um keine Nachteile zu riskieren. Somit kann ein angemessener Anteil für notwendige Kosten wie neue Ausrüstung ausgegeben werden – und einer für die Vereinsmitglieder, um sich für ihr Engagement zu bedanken. Wie so oft im Leben, kommt es bei der Frage „Was tun mit dem Geld?“ also auf die richtige Mischung an.