Während es sich bei anderen Charity-Shopping-Portalen um für beide Seiten steuerfreie Spenden an die Organisation handelt, sind bei näherer Betrachtung die Zahlungen von AmazonSmile keine Spenden. Amazon schreibt dazu in seinen Teilnahmebedingungen für NGOs „entsprechend den für das Großherzogtum Luxemburg geltenden Steuergesetzen behandeln wir Zahlungen an Sie als Gegenleistung für Marketingdienstleistungen durch Sie. Daher sind Sie nicht verpflichtet, uns Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Sie sollten Ihren Steuerberater hinsichtlich der Auswirkungen und Behandlung von Zahlungen nach dieser Teilnahmevereinbarung konsultieren.” Es handelt sich bei der Teilnahme an AmazonSmile eindeutig um ein Geschäft aus Leistung (Werbung) und Gegenleistung (Umsatzbeteiligung von 0,5 Prozent). Damit sind die Zuwendungen voll steuerpflichtig. Zwar dürften diese bei den meisten Organisationen unterhalb der Körperschafts- und Gewerbesteuerfreigrenze von 45.000 Euro für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb liegen. Hat die Organisation jedoch bereits einen oder mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, so ist zu beachten, dass die Zuwendungen von AmazonSmile diesen zuzurechnen sind.
Daher sind Zahlungen von Amazon im Rahmen von Amazon.Smile zwingend im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verbuchen.