Aufwendungen im Zweckbetrieb ( Fußballabteilung )

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 11 months von  horst23.
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    Die Steuerzahlung im Verein sollen jetzt auf die einzelnen Abteilung umgelegt werden. Die folgenden Kosten wurden vom Steuerbüro im ideelen Bereich und nicht im Zweckbetrieb gebucht. Trainingslager und Sportbekleidung ( T-Shirt , Fußbälle, Trainingsanzüge ) Mir geht hauptsächlich um die Vorsteuern in diesen Kosten die ich beim Zweckbetrieb geltend machen könnte. Da es um ca. 1.500,00 Vorsteuern geht wäre ich um eine kurze Antwort dankbar.
    Unser Verein ist umsatzsteuerpflichtig und die Eintrittsgelder werden auch umsatzsteuerpflichtig gebucht.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo Horst,
    meiner Meinung nach hat das Steuerbüro richtig gebucht, denn Kosten für Trainingslager und Sportbekleidung gehören zu den typischen Ausgaben im ideellen Bereich.
    Gruß
    moche

    Kein Profilbild vorhanden horst23

    nur was sind denn dann Kosten im Zweckbetrieb, ohne Fußbälle kann man kein Fußball spielen, ohne Trainingsanzüge kann man nicht trainieren, das sind doch nun mal unmittelbare Kosten für den Zweckbetrieb Sport…
    Die Einnahmen aus den Fußballspielen versteueren wir ja auch im Zweckbetrieb ( mit USt )…..

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