Finanzwart – Befugnisse

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Bewi

    Der Finanzwart als Mitglied des Vorstandes muss in seinem Funktionsbereich sehr verantwortungsvoll arbeiten, aber hat er tatsächlich „die Hoheit“ über die Finanzen?
    Kann er bestimmen, welche Rechnungen bezahlt werden oder nicht? Für ein Vereinsprojekt, welches mit Fördermitteln realisiert wird, ist hier der Finanzwart zuständig, kann
    er Bedingungen stellen? Kann er eine “ Festlegung Finanzwart“ an die Vorstandsmitglieder geben und diese zur Unterschrift verpflichten, mit den Forderungen:
    Beschlüsse, Vergaben und Aufträge, die das Bauvorhaben …. betreffen, müssen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden. Sie sind inhaltlich korrekt protokollarisch festzuhalten.
    Lassen sich Rechnungen nicht eindeutig einer Beschlussvorlage zuordnen, werden diese nicht beglichen.

    Hat ein Kassenwart derartige Befugnisse? Kann er in dieser Form mit den Vorstandsmitgliedern umgehen?
    Werden Fördermittel/ Bereich Fördergelder überhaupt vom Vereinskassenwart betreut und verwaltet? Ist das nicht vielmehr Aufgabe des Planungsbüros?
    Vielen Dank!
    Bewi

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    „Kann er bestimmen, welche Rechnungen bezahlt werden oder nicht?“ Nein, Rechnungen, die fällig werden – müssen bezahlt werden, wenn sie sachlich und rechnerisch richtig sind.

    „kann er Bedingungen stellen? Kann er eine “ Festlegung Finanzwart“ an die Vorstandsmitglieder geben und diese zur Unterschrift verpflichten, mit den Forderungen“ Was für Bedingungen? Wie sehen die aus?

    „müssen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden.“ Einstimmig, steht dies so in der Satzung. Normalerweise ist es ein Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.

    „Werden Fördermittel/ Bereich Fördergelder überhaupt vom Vereinskassenwart betreut und verwaltet? Ist das nicht vielmehr Aufgabe des Planungsbüros?“
    Der Kassenwart sollte mit dem Planungsbüro zusammen arbeiten. Wird dieses Planungsbüro von den Mitgliedern des Verein betreut oder ist es ein externes Büro?
    Je nachdem wer eine Rechnung an den Verein stellt, diese Rechnung muss vom Verein bedient werden.
    Wird die Rechnung an das Planungsbüro gestellt, hat das Planungsbüro die Aufgabe zu erledigen.

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    Kein Profilbild vorhanden Bewi

    Vielen Dank – einige Dinge sind jetzt eindeutiger.
    Doch bleiben die Fragen, ob ein Finanzwart die anderen Vorstandsmitglieder zu einer Unterschrift unter ein Schriftstück, von ihm verfasst, zwingen kann,
    mit den Worten …“Beschlüsse, Vergaben und Aufträge, die ein Bauvorhaben betreffen, müssen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden. Lassen sich Rechnungen
    nicht eindeutig einer Beschlussvorlage zuordnen, werden diese nicht beglichen.“

    Ziel des Vorstandes ist es grundsätzlich und entsprechend der Satzung mehrheitlich Lösungen zu finden, deshalb sollte doch ein Extraschriftstück sehr anmaßend sein und
    behindert die Handlungsfreiheit jedes einzelnen oder?

    Die Fördergelder werden von Beginn an durch zwei andere Mitglieder betreut, verwaltet und in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bearbeitet – kann sich
    der Vereinskassenwart derart positionieren?
    Danke

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    „ob ein Finanzwart die anderen Vorstandsmitglieder zu einer Unterschrift unter ein Schriftstück, von ihm verfasst, zwingen kann“ nein kann er/sie nicht.

    Müssen wirklich alle Bauvorhaben eindeutig beschlossen werden? Der Vorstand besteht in der Regel aus dem Vorsitzenden, Stellvertreter und dem Finanzer.

    Was ist, wenn der Finanzer nicht zu stimmt. Begleich er dann die erfolgten Arbeiten, die in Rechnung gestellt sind – auch nicht?

    „sollte doch ein Extraschriftstück sehr anmaßend sein und behindert die Handlungsfreiheit jedes einzelnen oder?“ ja., sie sind sehr anmaßend

    Der Vorsitzende oder Stellvertreter muss jede Rechnung gegenzeichnen. Egal wer gegenzeichnet, dieser unterzeichnet für die sachliche Richtigkeit.

    „Die Fördergelder werden von Beginn an durch zwei andere Mitglieder betreut, verwaltet und in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro bearbeitet – kann sich
    der Vereinskassenwart derart positionieren?“

    So wie das verstehe, schauen sich auch die beiden Vereinsmitglieder die Fördergelde an, hier würde ich beide Mitglieder ebenfalls gegenzeichnen lassen. Der Finanzer ist dann komplett raus. Er hat in diesem Punkt nix zu sagen. Mehrheitsbeschluß ist Mehrheit und nicht einstimmig. Er maßt sich zu viel an.

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