In unserem Sportverein haben wir drei „Minijobber“ als Hausmeister für das Vereinsheim, Reinigungskraft für das Vereinsheim und als Platzwart angestellt. Mit diesen Mitarbeiten des Vereins wurde auf 450-Euro-Basis entsprechende Verträge geschlossen. Nun zwei Fragen in diesem Zusammenhang:
1. ist es möglich und zulässig, für den jeweils selben Tätigkeitsumfang wie z.B. den Platzwart eine Zahlungsteilung vorzunehmen und z.B. 6 Stunden monatlich als Ehrenamtspauschale (EAP) abrechnen und die restlichen Stunden gem. Minijob-Vertrag aus 450-Euro-Basis abrechnen, um so die zu entrichtenden Sozialabgaben (31%) für den Minijob entsprechend zu reduzieren?
2. Ist die EAP-Gewährung an eine Vereinsmitgliedschaft zwingend gekoppelt oder ist eine EAP-Gewährung an einen Minijobber statthaft, der nicht Vereinsmitglied ist?
Bevor wir in der zukünftigen Vertragsgestaltung bzw. Abrechnung etwas falsch machen, bitte ich um fachliche Information und ggf. auch entsprechende Quellenangabe.
Mit freundlichen Grüßen