Kann ehrenamtlicher Vorstand Minijob übernehmen?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 3 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ingrid

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein, sind alle ehrenamtlich tätig.
    Weil wir die Arbeit nicht mehr schaffen möchte der Vorstandsvorsitzende im Rahmen eines Minijobs mehr Arbeit übernehmen.
    Ist das möglich, ohne die Gemeinnützigkeit aufzugeben?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    Wie Ihren Ausführungen zu entnehmen ist, sind laut Ihrer Satzung alle Vorstandsmitglieder, also auch der Vorstandsvorsitzende ehrenamtlich tätig. Demnach kann Ihr Verein grundsätzlich auch keine Vergütung zahlen.
    Für Ihren Vorstandsvorsitzenden bietet sich jedoch die Möglichkeit einer 400 Euro Minijob Regelung als Vergütung für eine Tätigkeit, die neben der reinen Vorstandsarbeit eingerichtet wird. Damit Ihr Verein nicht gegen das Gebot der Gemeinnützigkeit verstößt, muss bei genannter Regelung ein Vertrag mit genauer Tätigkeitsbeschreibung aufgesetzt werden. Falls Ihre Satzung eine solche Tätigkeit neben der eigentlichen Vorstandsarbeit nicht ermöglicht, muss durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Satzung ergänzt werden.
    Durch den 400 Eurojob wird praktisch ein Dienstverhältnis zum Verein für Ihren Vorstandsvorsitzenden begründet. Das führt letztendlich dazu, dass der Verein die pauschalen Abgaben für diesen 400 Euro Minijob an das Finanzamt abführen muss.

    Es ist anzuraten, dass der aufgesetzte Vertrag mit der genauen Tätigkeitsbeschreibung und der Ermächtigungsgrundlage vorher dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt wird.
    Da Vereinsvorstände grundsätzlich für ihre sonstigen anderweitig erbrachten Leistungen entlohnt werden dürfen, dürfte das Finanzamt kaum Einspruch einlegen.
    Gruß
    IC

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