Mobbing in Verein?

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  Klugscheisser.
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    Ich bin seit nun 6 Monaten in einem Vereinsheim ( ein e.v) und veranstalte im Sinne der Satzung des Verein eine wöchentliche Veranstaltung.
    Es gibt 2 Veranstaltungen in der Woche, eine Veranstalte ich, und die andere Veranstaltet der 2.Vorsitzende.
    Meine Veranstaltung entwickelt sich sehr gut, und ist im Gegensatz zu meinem Konkurrenten ( der 2.Vorsitzende )
    gut besucht und die Besucher sind mit der Veranstaltung sehr zufrieden, also ich fördere das was der Verein in seine Satzung niedergeschrieben hat und zwar besser als er.
    Was für RECHTE habe ich gegenüber dem Verein?
    Ich bin kein Mitglied, der Verein besteht aus 7 Mitglieder.
    Seit einiger Zeit versucht der 2.Vorsitzende so eine Art Mobbing auf mich auszuüben, er droht mir ständig mit der fristlosen Kündigung, und die Veranstaltung die ich ins Leben gerufen habe ( gab es vorher nicht) einen anderen zu überlassen.
    Ich werde ständig für irgendwelche dinge Beschuldigt die einfach nicht wahr sind.u.s.w, und alles via e-mail.
    Folgende Vertragliche Situation liegt vor.
    Ich habe anfangs mit dem 1.Vorstand einen Vertrag über 4 Wochen unterzeichnet, darauf war auch vermerkt, das zur weitere Ausübung es eine neue Niederschrift bedarf.
    Die habe ich bis heute nicht bekommen, es sind nun mehr als 5 Monaten vergangen. Ist es hier nicht Gewohnheitsrecht?
    Meine Frage:
    – Welche Rechte habe ich ?
    – darf ein vorsitzenden so um sich schlagen, muss eine ordentliche Kündigung nicht Schriftlich erfolgen ?
    – verletzt er damit nicht seine Pflichten ?
    Ich dachte immer ein e.v sei eine Juristische Person,
    und handelt nicht in seinem Sinne sondern im Sinne des
    Vereins.
    – Kann so eine Person auch aus dem Verein ausgeschieden
    werden?
    – Wie soll ich vorgehen, brauche ich einen Anwalt?

    Ich hoffe es gibt hier jemand der mir weiterhelfen kann.
    Grüße …

    Klugscheisser Klugscheisser

    Hallo, in der Situation würde ich nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Hier ist erstmal kein Jurist gefragt sondern ein offenes und klärendes Gespräch zu suchen. Meiner Ansicht nach fehlt es an Kommunikation mit der Vereinsführung (Vorstand) . Sollte sich bei diesem Gespräch ergeben, dass Ihre Veranstaltung nicht erwünscht ist bleibt nur eines: Vortag anderweitig vermarkten.

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    1.was meinen Sie mit Vortag anderweitig nützen?
    2. Das Problem liegt nicht am Gespräch, sondern an der Einhaltung.
    – Ein Verein hat eine Satzung und unterliegt dessen, das fühlt sich für mich eher nach
    Eigenjustiz an.
    – Ich sehe Mobbing nicht als Kavaliersdelikt, und zudem leben wir einem Lande
    in dem ein Rechtssystem existiert, und immer nur wegschauen dem Frieden willen
    ist kein Weg.

    Klugscheisser Klugscheisser

    Herr Baumann hat in dieser Sache unbedingt recht. Ich habe dies ja auch schon in meiner ersten Antwort versucht ähnlich zu formulieren. Nochmals: So wie Sie den Fall schilderten, sind Sie mittel eines Vertrages (hoffentlich in schriftlicher Form) beauftragt eine Leistung zu erbringen. Wenn nun einer der beiden Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann bzw. Vertragsregelungen nicht eingehalten werden hat er das Recht den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (BGB) zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Inwieweit Schadenersatzansprüche bestehen kann aus meiner Sicht nur ein Jurist beantworten.

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