Ich gehe davon aus, dass in der momentanen Krise ohnehin keine Seminare mehr abgehalten werden dürfen. Damit erübrigt sich diese Frage eigentlich.
Wenn sich der Verein auflöst, stellt er auch die Vereinsarbeit ein. Ansonsten muss er sich ja nicht auflösen. Es dürfen dann durch die Liquidatoren nur noch Ausgaben getätigt werden, die unmittelbar für die Liquidation erforderlich sind. Damit ist klar, dass auch die Zahlung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen für die Praxisstunden nicht mehr gezahlt werden dürfen. Die Vorstandsmitglieder könnten das natürlich privat weitermachen (wenn es denn wieder erlaubt ist), sie haben aber keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Was die Ehrenamtspauschale anbelangt, sollten Sie beim zuständigen Finanzamt nachfrage, ob diese wenigstens an die Liquidatoren gezahlt werden darf. Da gibt es aber leider keine Erfahrungen, wie die Finanzämter reagieren.
H. Baumann.