Verbuchung – wie geht das: säumiger Beitrag/Leihgabe & Rechnungsauslegung Kasse

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 4 months von  Rosa.
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    Hallo,

    ein „Mitglied“ schuldet dem Verein seinen Mitgliedsbeitrag, hat für diesen Verein aber gleichzeitig eine Rechnung bezahlt und vorausgelegt, der fast den fehlenden Mitgliedsbeitrag ausmacht.
    Wie geht man hier vor, bzw. ist folgende Vorgehensweise beim Verbuchen als Kassenwart korrekt?

    Buchungsposten Wert Kommentar

    Rechnung XYZ -45 EUR Beglichen durch Mitglied A (Beitragsrückstand 50 EUR) Jahr 2020

    Beitragseingang 5 EUR durch Mitglied A (Beitragsrückstand 2020 ausgeglichen) Jahr 2021

    Der offene Mitgliedsbeitrag ist durch die Rechnungsauslegung + Zahlung von 5 EUR nun ausgeglichen und das Mitglied in der internen Mitgliederverwaltung nicht mehr Beitragssäumig markiert.

    Anderer Fall:
    Mitglied B leiht dem Verein Geld, um laufende Rechnungen bezahlen zu können.

    Buchungsposten Wert Kommentar Vereinsschulden:

    Eingang 50 EUR Leihgabe Mitglied B an Verein Jahr 2019 -50 EUR

    Rechnung XYZ -40 EUR Rechnungsdetails Jahr 2019

    Teilrückzahlung -25 EUR an Mitglied B (Vereinsrestschulden bei Mitglied B noch 25 EUR) Jahr 2020 +25 EUR

    Geht das so in Ordnung oder muss der Kassenwart für die Schulden beim Mitglied B eine gesonderte Kassenführung aufmachen, damit für den Fiskus/Mitglieder/Weitere die Tilgung/Restschulden des Vereins klarer zu Tage treten?

    LG

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Rechnung XYZ -45 EUR Beglichen durch Mitglied A (Beitragsrückstand 50 EUR) Jahr 2020
    Beitragseingang 5 EUR durch Mitglied A (Beitragsrückstand 2020 ausgeglichen) Jahr 2021

    #Ausgaben: 45 EUR – wenn die Rechnung aus dem Jahr 2020 ist, muss sie auch in 2020 gebucht werden, ebenso 45 EUR als Einnahme
    #Einnahmen: 50 EUR – sind die 5 EUR erst in 2021 erst in 2021 eingezahlt worden, so sind diese als Einnahme von 5 EUR zu buchen

    #Eingang 50 EUR Leihgabe Mitglied B an Verein Jahr 2019 -50 EUR = Einnahmen 50 EUR 2019
    #Rechnung XYZ -40 EUR Rechnungsdetails Jahr 2019 = Ausgaben 40 EUR 2019

    Warum wurden die 50 EUR noch nicht 2019 zurück gezahlt?

    #Teilrückzahlung -25 EUR an Mitglied B (Vereinsrestschulden bei Mitglied B noch 25 EUR) Jahr 2020 +25 EUR
    Ausgaben: 25 EUR

    Habt ihr so wenig Einnahmen, dass ihr die 50 EUR nicht in einer Summe zurück zahlen könnt?

    Theoretisch könnte das Mitglied auch Zinsen verlangen.

    Kein Profilbild vorhanden Sterntaler

    Ja, siehe meine andere Frage, wir haben aus verschiedenen Gründen längere Betragsrückstände und wollen die von unseren Mitgliedern so nach und nach reinholen durch freiwillige Nachzahlungen. Da wir für unsere Mitglieder Dienstleistungen erbringen bei Bedarf, sollte natürlich jedes Mitglied ein Interesse daran haben, die rückständigen Beiträge zu zahlen.

    Sobald die Vereinskasse einigermaßen im Plus ist und keine weiteren Stützungszahlungen mehr braucht, soll das Mitglied, das den Verein finanziell unterstützt hat, wieder ausbezahlt werden.

    Das Mitglied hat kein Interesse an einer Zinseinnahme für die Leihgabe, aber nur mal aus Interesse, in welcher Höhe müßte eine Zinszahlung erfolgen, da ja die Banken keine Zinsen zahlen und nur Überziehungszinsen einkassieren, wie hoch dürfte da evtl. ein Zins sein, mit dem man rechnen müßte?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Zinsen müssen in der Satzung stehen oder in der Beitragsordnung. Ist dort kein Hinweis, habt ihr schlechte Karten.
    Zinsen für ausstehende Beiträge regeln sich nach dem Gesetz und liegen z.Z. bei 4,32 %.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Was für Stützungszahlungen? Wenn ein Mitglied Beitragsrückstände hat, sind das keine Stützungszahlungen.

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