Hallo,
ein „Mitglied“ schuldet dem Verein seinen Mitgliedsbeitrag, hat für diesen Verein aber gleichzeitig eine Rechnung bezahlt und vorausgelegt, der fast den fehlenden Mitgliedsbeitrag ausmacht.
Wie geht man hier vor, bzw. ist folgende Vorgehensweise beim Verbuchen als Kassenwart korrekt?
Buchungsposten Wert Kommentar
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Rechnung XYZ -45 EUR Beglichen durch Mitglied A (Beitragsrückstand 50 EUR) Jahr 2020
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Beitragseingang 5 EUR durch Mitglied A (Beitragsrückstand 2020 ausgeglichen) Jahr 2021
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Der offene Mitgliedsbeitrag ist durch die Rechnungsauslegung + Zahlung von 5 EUR nun ausgeglichen und das Mitglied in der internen Mitgliederverwaltung nicht mehr Beitragssäumig markiert.
Anderer Fall:
Mitglied B leiht dem Verein Geld, um laufende Rechnungen bezahlen zu können.
Buchungsposten Wert Kommentar Vereinsschulden:
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Eingang 50 EUR Leihgabe Mitglied B an Verein Jahr 2019 -50 EUR
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Rechnung XYZ -40 EUR Rechnungsdetails Jahr 2019
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Teilrückzahlung -25 EUR an Mitglied B (Vereinsrestschulden bei Mitglied B noch 25 EUR) Jahr 2020 +25 EUR
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Geht das so in Ordnung oder muss der Kassenwart für die Schulden beim Mitglied B eine gesonderte Kassenführung aufmachen, damit für den Fiskus/Mitglieder/Weitere die Tilgung/Restschulden des Vereins klarer zu Tage treten?
LG