Vorstandsbeschlüsse bindend?

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 9 months von  Petank.
Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Petank

    Der Vorstand unseres Vereins beschloß vor Monaten eine Sportordnung. Dieser Beschluss mit gesamten Inhalt wurde jedem Mitglied schriftlich zugestellt.
    Nun gab es einen Verstoss gegen die Ordnung und ein Mitglied legte gegen diesen Beschwerde beim Ehrenrat des Vereins ein. Die Beschwerde und geforderte Sanktionen wurden abgelehnt weil, die Sportordnung weder in der Satzung enthalten ist, noch ein detallierter Hinweis auf die Sportordnung vorhanden ist.
    Sind denn Beschlüsse des Vorstands nicht bindend, wenn sie nicht gegen geltenes recht verstoßen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo zusammen,
    grundsätzlich erst einmal eine Bemerkung:im Gegensatz zur Satzung eines Vereins, die die allgemeinen Grundentscheidungen regelt, werden in den Vereinsordnungendie Details ausgearbeitet. Die Ordnungen führen also die Bbestimmungen der Satzung aus.
    Für alle Vereinsordnungen ist eine sogenannte Ermächtigungsgrundlage in der Satzung nötig. Nur Ordnungen, die von der Satzung vorgesehen und legitimiert sind, entfalten auch eine Wirkung. Die Ordnungen stehen rechtlich gesehen nämlich unter der Satzung, dürfen ihr auch nicht widersprechen. Gibt es keine solche Grundlage oder widerspricht die Ordnung einer Satzungsklausel, ist sie nicht bindend.
    Beispiele für Vereinsordnungen sind Beitrags-, Jugend-, Verfahrens- oder Benutzungsordnungen.
    Eine Geschäftsordnung hingegen ist keine Vereinsordnung. Sie regelt nur Abläufe innerhalb eines Vereinsgremiums und unterscheidet sich daher von den Vereinsordnungen, die vor allem das Verhältnis zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern regelt.
    Normalerweise ist die Mitgliederversammlung für den Erlass einer Vereinsordnung zuständig, es sei denn, die Satzung spricht einem anderen Gremium diese Kompetenz zu.
    Verbindlich wird eine neue Ordnung oder eine Änderung erst, wenn sie den Mitgliedern bekanntgemacht wurde.
    In Ihrem Fall haben sie schlechte Karten.
    Dennoch Gruß
    I.C.

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden Petank

    Hallo IC,
    danke für die Antwort. So ganz verstehe ich sie aber nicht.

    Bei der genannten Ordnung handelt es sich um einen Vorstandsbeschluss.
    Das würde ja bedeuten, Vorstandsbeschlüsse sind nicht gültig, wenn sie nicht in der Satzung verankert sind oder kein Hinweis auf die betreffene Beschlüsse vermerkt ist?
    Oder können nur Vergehen gegen die Beschlüsse nicht sanktioniert werden oder beides?

    Gruß Petank

    Kein Profilbild vorhanden Petank

    Ich möchte noch einmal an meine Anschlußfrage erinnern. So ganz leuchtet mir die gegebene Antwort nicht ein. Danke schon mal im Voraus.

    Kein Profilbild vorhanden Petank

    Ich möchte noch einmal an meine Anschlußfrage erinnern. So ganz leuchtet mir die gegebene Antwort nicht ein. Danke schon mal im Voraus.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.