- Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 11 months von
nobbi4132.
-
AutorBeiträge
-
29. Oktober 2013 um 11:41 Uhr
nobbi4132
Hallo,
wir ahebn bei uns vor 12 Wochen einen Vorstandsbeschluss gefasst, wo wir über ein Problem abgestimmt haben. Es betraf unseren Vorsitzenden. Jetzt im Oktober stellt er den Antrag, weil sich der Vorstand teilweise neu zusammensetzt den damaligen Beschluss nochmals neu abzustimmen, um ein für sich positiveres Ergebniss zu erzielen, was er auch erreichte.
Ist das rechtens oder was muss hier beachtet werden.Danke und Gruß
Norbert börner29. Oktober 2013 um 12:59 Uhrhbaumann
Ein Vorstandsbeschluss ist kein Dogma und auch Vorstandsmitglieder können in der Beurteilung bestimmter Umstände Fehler machen. Wenn der neu gewählte Vorstand also der Meinung ist, dass der damalige Beschluss aufgehoben werden soll, kann er das machen. Warum soll das bei einer Regierung funktionieren, wo auch Beschlüsse rückgängig gemacht werden, und nicht bei einem Verein.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de29. Oktober 2013 um 16:34 Uhrnobbi4132
Hallo Herr Baumann,
danke für die schnelle Antwort, die nachvollziehbar ist aber nicht ganz meinem Verständniss entspricht. Was sind dann solche Beschlüsse wert, wenn man diese nach einer kurzen Zeit mit anderer Bestzung widerrufen kann. eigentlich nicht das Papier.freundliche Grüße
N.Börner30. Oktober 2013 um 10:34 Uhrhbaumann
Das ist nun einmal Demokratie und nicht Monarchie oder Diktatur.
Natürlich muss dabei berücksichtigt werden, inwieweit ein älterer Beschluss bereits umgesetzt wurde. Wenn z.B. eine größere Anschaffung getätigt wurde, lässt sich dieser natürlich kaum noch rückgängig machen.
Hat es aber noch keine Aktivitäten gegeben oder hatte der Beschluss noch keine besonderen Auswirkungen, kann man ihn durchaus auch wieder widerrufen.H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de30. Oktober 2013 um 21:19 Uhrnobbi4132
Hier ging es um einen Beschluss, wieviel Geld wird für die Mitglieder bei einer Veranstaltung ausgegeben. Es wurde festgelegt 10 € für den Eintritt maximal auszugeben. Dann kam die Abrechnung und dort wurden darüberhinaus 40 € für die Führung angerechnet und auch die Parkgebühren in Höhe von € 1,50 übernommen. Und das wurde in der Sitzung abgelehnt, weil es über die 10 € hinausging. Das wurde am Tag der Veranstaltung vom Vorsitzenden in eigener Regie festgelegt.Der Vorstand hat dann beschlossen, daß es nicht in Ordnung ist und der Vorsitzende hat dann gesagt, daß er es aus eigener Tasche bezahlt. Die Abrechnung der Vorstandskasse erfolgt aber erst am Ende des Jahres und dadurch ist es noch ein offener Posten.
Der Beschluss über die Maximalbeträge war als notwendig erachtet worden, weil bei einer anderen Gruppe welche mehrtägig unterwegs war die Eintrittsgelder für 2 Museen nicht akzeptiert wurde, weil es zuviel ist und man sich dann einigen wollte, was wir bei solchen Anlässen übernehmen. Bei dem zweiten Eintritt ging es um insgesamt ca. 60 €. Dabei wurde die Unverhältnissmäßigkeit zwischen den Zuschüssen und unserem Jahresbeitrag hervorgehoben, welcher 20 € beträgt. Wir haben übrigens keine Geldprobleme.Danke und Gruß
N. Börner31. Oktober 2013 um 21:07 Uhrnobbi4132
Hier ging es um einen Beschluss, wieviel Geld wird für die Mitglieder bei einer Veranstaltung ausgegeben. Es wurde festgelegt 10 € für den Eintritt maximal auszugeben. Dann kam die Abrechnung und dort wurden darüberhinaus 40 € für die Führung angerechnet und auch die Parkgebühren in Höhe von € 1,50 übernommen. Und das wurde in der Sitzung abgelehnt, weil es über die 10 € hinausging. Das wurde am Tag der Veranstaltung vom Vorsitzenden in eigener Regie festgelegt.Der Vorstand hat dann beschlossen, daß es nicht in Ordnung ist und der Vorsitzende hat dann gesagt, daß er es aus eigener Tasche bezahlt. Die Abrechnung der Vorstandskasse erfolgt aber erst am Ende des Jahres und dadurch ist es noch ein offener Posten.
Der Beschluss über die Maximalbeträge war als notwendig erachtet worden, weil bei einer anderen Gruppe welche mehrtägig unterwegs war die Eintrittsgelder für 2 Museen nicht akzeptiert wurde, weil es zuviel ist und man sich dann einigen wollte, was wir bei solchen Anlässen übernehmen. Bei dem zweiten Eintritt ging es um insgesamt ca. 60 €. Dabei wurde die Unverhältnissmäßigkeit zwischen den Zuschüssen und unserem Jahresbeitrag hervorgehoben, welcher 20 € beträgt. Wir haben übrigens keine Geldprobleme.Danke und Gruß
N. Börner -
AutorBeiträge
Login für bestehende Nutzer
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.