Hallo,
ich bin seit kurzem Beisitzer in der Vorstandschaft eines nicht gemeinnützigen Vereins (e.V.). Dieses Gremium besteht aus einem geschäftsführenden Vorstand i. S. von 26 BGB (1. und 2. Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer) und einem erweiterten Vorstand. Gemäß Satzung werden Vorstandsbeschlüsse vom Gesamtvorstand getroffen.
Nach einigen Vorstandssitzungen erfuhr ich, dass der Vorstand in den letzten Jahren keine Steuererklärungen abgegeben hat. Auf Nachfragen wurde mir vom Kassierer und dem ersten Vorsitzenden erklärt, wir seien nicht steuerpflichtig, weshalb wir auch keine Steuererklärung abgeben müssten. Meine Frage, ob denn vom Finanzamt eine entsprechende Steuerbefreiungserklärung vorliegt, wurde verneint. Deshalb bestand ich darauf, eine amtliche Auskunft vom Finanzamt einzuholen. Das wurde vom geschäftsführenden Vorstand abgelehnt. In einer späteren Sitzung wurde mir dann mitgeteilt, man habe vorsorglich einen befreundeten Steuerberater befragt, der schriftlich bestätigt habe, dass unser Verein keine Steuererklärung abgeben müsse. Mein Verlangen um Aushändigung dieser Stellungnahme hat der erste Vorsitzende mit der Begründung abgelehnt, es sei ein vertrauliches Schreiben, das er nicht herausgeben dürfe, obwohl der Gesamtvorstand mehrheitlich der Herausgabe zugestimmt hat.
Dazu meine Fragen:
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verein von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden? Wer kann/darf die Befreiung feststellen? Ich war bisher der Meinung, dass jeder nicht gemeinnützige Verein eine Steuererklärung abgeben muss und das Finanzamt dann die Steuerpflicht prüft.
2. Darf der erste Vorsitzende mir die Einsicht in die Stellungnahme des Steuerberaters verweigern?
Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Antworten