Stimmrecht Minderjähriger Mitglieder

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 5 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden nighthawk

    Hallo,

    in unsere Satzung gibt es nur den Hinweis daruf, das alle Mitglieder Stimmberechtigt sind. Aber wie sieht das mit Minderjährigen aus?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    Generell gilt: Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres können ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben. Vielmehr werden sie durch ihre gesetzlichen Vertreter (Eltern) vertreten. Kinder und Jugendliche zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr können ihr Stimmrecht persönlich ausüben, wenn ihre gesetzlichen Vertreter einwilligen; ihre gesetzlichen Vertretersind dann von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
    Wann die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorliegt, ist rechtlich umstritten. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die Genehmigung der Eltern, einem Verein beizutreten, grundsätzlich auch das Recht der Kinder und Jugendlichen umfasst, ihre Mitgliedsrechte und damit auch ihr Stimmrecht persönlich auszuüben.
    Es ist also kein Wunder, dass es auf Mitgliederversammlungen immer wieder zu Diskussionen über das Stimmrecht anwesender Minderjähriger kommt, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält. Vielfach begegnet ein Stimmrecht Minderjähriger auch deshalb erheblichen Vorbehalten, weil man glaubt, dass diese in jungen Jahren noch leicht beeinflussbar seien.
    Meine persönliche Meinung zu diesem Problem: In vielen Bundesländern besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres ein Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Daher wäre es angemessen, Mitgliedern ab diesem Alter auch ein Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen einzuräumen.
    Gruß
    Inge C.

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