Stimmrecht minderjähriger Vereinsmitglieder zu MV

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 8 months von  Gerdinho.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gerdinho

    Haben minderjährige Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht bzw. kann ein Erziehungsberechtigter das Stimmrecht ausführen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Diese Frage lässt sich nicht so einfach mit Ja oder Nein beantworten. Im Rahmen meiner Tätigkeit im Landessportbund Berlin habe dazu einen Artikel verfasst, der dieses Thema umfassend erläutert und den Sie hier nachlesen können:

    http://www.lsb-berlin.net/de/angebote/verbands-und-vereinsberatung/mitgliederversammlung/stimmrecht-minderjaehriger/ 
    (Sie müssen den Link kopieren und in Ihren Internet-Browser einfügen)

    Nach der Lektüre sollten Sie prüfen, was Ihre Satzung regelt und was nicht. Gibt es keine Regelung, treffen der Punkt 1 evtl. aber auch der Pkt. 2 des Artikels zu.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden Gerdinho

    Unsere Satzung hat folgenden Inhalt dazu:

    § 9 Stimmrecht und Wählbarkeit
    (1) Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
    (2) Gewählt werden können alle Mitglieder des Vereines, die das 16. Lebensjahr
    vollendet haben.
    (3) Mitglieder, die ohne Stimmrecht sind, können an der
    Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.

    Kein Profilbild vorhanden Gerdinho

    Nein zum Stimmrecht ist nichts weiter erwähnt. Also dementsprechend auch nicht, dass man ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt ist. Demzufolge müsste doch dann das BGB greifen?

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Wenn in Ihrer Satzung keine weiteren Ausführungen zum Stimmrecht enthalten sind, dann haben alle Mitglieder – unabhängig vom Alter – Stimmrecht.

    Ich denke, dass ich das in dem von mir erwähnten Artikel klar dargestellt habe.

    H. Baumann
    kontakt@vorstandswissen.de

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