Abstimmungen

Die Angelegenheiten des Vereins werden durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geordnet. Zu unterscheiden ist zwischen der offenen und geheimen Abstimmung. Bei der offenen Abstimmung kann entgegen der geheimen Abstimmung das Verhalten eines jeden Mitglieds von den übrigen wahrgenommen werden. Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme. Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Dabei ist die Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.

Top Themen

Enthaltung der Stimme

Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder (§ 32 BGB). Dabei ist die Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen. In der... weiterlesen ›

Stimmvollmacht

Die Ausübung des Stimmrechts ist das höchstpersönliche Recht eines jeden Mitglieds Folge: Es ist mit der Person des Mitglieds verbunden, und zwar untrennbar. Das bedeutet aber nicht, dass ein Mitglied sein Stimmrecht auch persönliches... weiterlesen ›

Einstimmigkeit

Bei Abstimmungen der Mitglieder reicht in der Regel eine einfache oder qualifizierte Mehrheit Das gilt für Abstimmungen auf Mitgliederversammlungen. Allerdings kommen auch Abstimmungen im schriftlichen Beschlussverfahren in Betracht. Das Recht... weiterlesen ›

Beschlussfassung

Die Angelegenheiten des Vereins werden durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geordnet Vorausgesetzt, die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Beschlüsse kommen durch Abstimmung zustande. Einzelheiten dazu lesen Sie... weiterlesen ›

Stimmrecht Vereinsmitglieder

Das Stimmrecht ist das wichtigste Recht der Vereinsmitglieder Es knüpft unmittelbar an die Mitgliedschaft an.Das ändert aber nichts daran, dass die Satzung gleichwohl ein abgestuftes Stimmrecht vorsehen kann. Enthält die Satzung dazu keine... weiterlesen ›

Anfechtung von Beschlüssen

Nichtige und fehlerhafte Beschlüsse Unterscheiden Sie zwischen nichtigen und (nur) fehlerhaften Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Verstöße gegen zwingende gesetzliche oder satzungsrechtliche Vorschriften sind stets unwirksam. Beispiel: In... weiterlesen ›

Ausschluss des Stimmrechts

Grundsätzlich kann jedes volljährige Mitglied bei allen Tagesordnungspunkten abstimmen Vielfach sehen Vereinssatzungen vor, dass auch jugendliche Mitglieder ein Stimmrecht haben. Ein Mitglied ist allerdings dann nicht stimmberechtigt, wenn die... weiterlesen ›

Abstimmungen im Verein

Vereinsangelegenheiten Die Angelegenheiten des Vereins werden durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geordnet. Vorausgesetzt, die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Zu unterscheiden ist zwischen der offenen und geheimen... weiterlesen ›