Enthaltung der Stimme
Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme
Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder (§ 32 BGB). Dabei ist die Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen. In der... weiterlesen ›