Gewinnermittlung
Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, kommt für Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG infrage. Das erfordert eine Gegenüberstellung der... weiterlesen ›