Folgendes Konstrukt soll beschlossen werden:
Eine Stiftung zahlt an einen Verein XXX € plus Umsatzsteuer. Mit diesem Geld soll der Verein eine/n eigenen Angestellten/in zahlen, der wiederum die Geschäftsführung für die Stiftung (Vertrag: Leitung der Geschäftststelle 20/Woche, Erreichbarkeit an fünf vollen Arbeitstagen, Vorbereitung, Abwicklung von Projekten usw., ) übernimmt. Vertraglich soll ein gemeinsames Büro angemietet werden.
Die anderen 20 Stunden für u.a. der Erreichbarkeit soll demnach von dem/der eigentlichen Geschäftsführer/in des Verein übernommen werden, der/die ja aber eigentlich mit der Geschäftsführung des Vereins betraut ist. Die zwei Geschäftsführer/innen „sollen sich gegenseitig vertreten.“ Dies soll die Basis einer gemeinsamen Kooperation darstellen. Das Vertragsverhältnis wird auf auf unbestimmt Zeit mit beiderseitiger Frist von 6 Monaten Kündigung ohne Gründe geshlossen. Die Stiftung kann die Erledigung von Aufgaben im Rahmen des Vertrages anweisen.
In welche Fallen/ Verstrickungen kann der Verein durch solch einen Geschätfsbesorgungsvertrag tappen? Wie ist der Leistungsaustauch durch die Geschäftsführer/in des Vereins zu beurteilen.
Ich bin dankbar für jeden Hinweis.