Kurzarbeit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 4 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden wonderflower

    Hallo zusammen!
    Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit 1 Mitarbeiter. Den Großteil unserer Einnahmen generieren wir im ideellen Bereich. Aufgrund der aktuellen Krise planen wir in Kürze Kurzarbeit für den 1 Mitarbeiter zu beantragen. Gibt es für e.V. und insb. gemeinnützige Vereine besondere Aspekte bei der Beantragung des Kug zu berücksichtigen? Kann das Kurzarbeitergeld und ggf. eine Aufstockung über einen Vorstandsbeschluss beschlossen werden?
    Es wäre toll, wenn mir hier jemand Auskunft geben und Erfahrungen teilen könnte!
    Beste Grüße,
    Regina

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das Kurzarbeitergeld wird durch den vertretungsberechtigten Vorstand bei der Agentur für Arbeit beantragt. Selbstverständlich kann der Vorstand auch die Aufstockung beschließen – sofern die Satzung keine Einschränkungen für den Handlungsspielraum des Vorstands vorsieht.

    H. Baumann

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