Hallo,
ich bin zusammen mit meinem Mann Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein. Dieser Verein hat mehrere Beratungsstellen. Anfang des Jahres wurde unsere Beraterin von heute auf morgen gekündigt da sie ihre Arbeit anscheinend nicht ordentlich gemacht hat. Wir wurden daraufhin an zwei weitere Beratungsstellen des Vereins verwiesen und wurden dort allerdings auch eher schlecht und widersprüchlich beraten. Nun wurde uns zusätzlich vor zwei Wochen von der neuen Beratungsstelle mitgeteilt, dass unser Mitgliedsbeitrag 250€ beträgt und wir bei ihr nur bar bezahlen können. Unser bisheriger Beitrag belief sich auf 150€. Als wir das angemerkt haben, bekamen wir als Antwort, dass die alte Beratungsstelle wohl den Betrag falsch berechnet hat. Auch das mit der Barzahlung stößt uns auf. Laut Verein ist eine Bar oder Lastschriftzahlung möglich und wir haben dem Verein eigentliche eine Einzugsermächtigung erteilt. Komischerweise ist die Zahlung zum 15. Januar fällig aber letztes Jahr wurde im September abgebucht und auch dieses Jahr hat noch keine Abbuchung stattgefunden.
Nun meine Fragen: Ist es möglich rückwirkend aus einem Verein auszutreten? Oder gibt es zumindest die Möglichkeit aus „wichtigem Grund“ zu kündigen und die Zahlung des Beitrages zu verweigern? Laut Satzung ist eine Kündigung nur zum Jahresende möglich. Doch zu dem Zeitpunkt im letzten Jahr wussten wir ja noch nichts von unserem „Glück“. Meines Erachtens bin ich als Mitglied doch nicht dafür zuständig, dass der Beitrag ordnungsgemäß berechnet und abgebucht wird. Zudem hat mir der Verein zwar keinen Schaden zugefügt aber aufgrund der schlechten Beratung hatten wir einen erheblichen Mehraufwand (unter anderem wären Unterlagen mehrfach beim Finanzamt nicht eingereicht worden wenn ich nicht immer wieder nachgefragt hätte).
Darf der Verein zudem einfach mitten im Jahr seinen Jahresbeitrag einziehen obwohl der Beitrag ja im Januar fällig wäre?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!