Grenzen bei Mitgliedbeitragserhöhung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 5 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden SamsonX

    Hallo Zusammen,

    Ich habe mich hier auf der Vereinswelt Internetseite über die Beitragserhöhung informiert. Unser Dachverein, hat bei der letzten Mitgliederversammlung eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags beschlossen. der Beitrag lag bei 15 Euro. für dieses Jahr wurde nun eine Erhöhung auf 75€ beschlossen. 60% der Mitglieder haben dafür gestimmt. gleichzeitig wurden die Beiträge für 2022 und 2023 bestimmt und diese steigen dann 2022 auf 250€ und 2023 auf 300€. ist das rechtlich erlaubt? auf ihrer Seite hab ich gelesen, dass bis 30% Erhöhung rechtlich möglich sind und drastisch bis zu 75%. kann man sich auf die Zahlen verlassen? wie überzeuge ich nun die anderen Mitglieder und mit welchen Belegen? im Vereinsrecht selbst stehen diese Zahlen nicht drin. Vielen Dank vorab

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Hallo,
    die Mitglieder müssen abschätzen können, was bei einer Mitgliedschaft auf sie zu kommt, und mit auf einen Schlag sehr wesentlich gestiegenen Beiträgen muss niemand rechnen. Eine solche Beitragserhöhung ist eine „unzulässige Pflichtenmehrung“. Die kommt einer Änderung des Vereinszwecks gleich und kann nur mit 100% Zustimmung der Mitglieder beschlossen werden, wenn in der Satzung nichts anderes festgelegt ist. Ich kenne auch Satzungen, in denen für sowas eine 2/3-Mehrheit oder eine 3/4-Mehrheit festgelegt ist. Wenn eine so drastische Erhöhung der Beiträge also überhaupt zulässig ist und die nötige Mehrheit bekommt, haben in jedem Fall die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
    Es gibt keinen Paragraphen im BGB, der das klar regelt. Aber das ergibt sich aus der Rechtsprechung. Die Höhe der zulässigen Beitragsänderung ergibt sich aus der allgemeinen Teuerungsrate und daraus, was in der Geschichte des Vereins üblich ist und daher für das Mitglied zu erwarten ist.

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    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Warum haben die Mitglieder des Dachverbandes mit diesem hohen Beitrag dafür gestimmt? Welchen Grund gibt es denn für diese drastische Erhöhung?
    Was steht denn in der Satzung? Gem. § AO Abs. 1 AO liegt der Mitgliedsbeitrag pro Mitglied an der unteren Grenze liegt.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Wenn der Mitgliedsbeitrag über 100% erhöht wird, was bei 15€ auf 75€ gegeben ist, hat das Landgericht Hamburg von einer erheblichen Beitragserhöhung gesprochen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
    Das gleich gilt für die anderen geplanten Erhöhungen.
    Das spielt es auch keine Rolle, dass die MV dies so beschlossen hat. Wer damit nicht einverstanden ist kann sofort fristlos kündigen.

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