Rückerstattung von Mitgliedsbeitrag

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years von  hbaumann.
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    Ein Gartenfreund hat aus gesundheitlichen Gründen seinen Pachtvertrag 30.04.2014 gekündigt. Dies haben wir akzeptiert, da ein nach Pächter da ist.
    Müssen wir Ihm den Mitgliedsbeitrag anteilig Rückerstatten. Oder hat er kein Anrecht darauf, da er seine Mitgliedschaft nicht Termingerecht gekündigt hat.

    hbaumann hbaumann

    Man muss hier, denke ich, unterscheiden zwischen Pachtvertrag und Mitgliedschaft. Wenn er seinen Pachtvertrag gekündigt hat, könnte ihm die zu viel bezahlte Pacht durchaus zustehen.

    Bei der Kündigung der Mitgliedschaft sieht das anders aus. Wenn die Satzung einen bestimmten Kündigungstermin festgelegt hat, dann bleiben bis zu diesem Datum alle Rechte und Pflichten bestehen. Eine Rückerstattung von Mitgliedsbeitrag ist dann nicht möglich.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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